Nach der Höhergruppierung steht dir dein bisheriges Tabellenentgelt, die bisherige Entgeltgruppenzulage und der Garantiebetrag von 180 € zu. Die Zulage nach § 16 Abs. 5 fällt zwar weg, wie Albeles bereits bestätigt hat, aber vielleicht kommt dir dein Arbeitgeber entgegen und kompensiert den Verlust durch eine neue Zulage.