Autor Thema: TV-L Versetzung oder AG-Wechsel  (Read 4303 times)

Pjotre

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TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« am: 07.12.2022 11:53 »
Hallo,

ich brauch mal eure Hilfe.

Ich bin seit fast 14 Jahren im Finanzministerium in einer untere Landesbehörden angestellt.
Ich hatte mich nun auf mehrere Stellen bei einer Mittelbehörde im Innenministerium beworben und hatte nun auch schon ein Gespräch. Diese sind allerdings nur als Beamtenstellen ausgewiesen.

Daher sollte ich, wenn ich ausgewählt werden würde, das ersten halbe Jahr weiter als TB beschäftigt werden. In dieser Zeit würden über den ärztlichen Dienst der Mittelbehörde sowie den Landespersonalausschuss geklärt und geprüft werden, ob eine Verbeamtung möglich und zugestimmt werde. Alle anderen Voraussetzungen sind vorhanden, sonst wäre ich gar nicht erst zum VG eingeladen gewesen.

Nun kam aber zum Gespräch, dass ein Wechsel nicht so einfach ist, das es zwei unterschiedliche Ressorts betrifft. Ich müsste mein bisheriges Arbeitsverhältnis bspw. mittels Aufhebungsvertrag kündigen, damit ich bei der Mittelbehörde vorerst wieder angestellt werden kann. In dieser Zeit würde die entsprechende Verbeamtung geprüft. Sollte allerdings, aus irgendeinen Grund was dagegen sprechen, wird der Vertrag gelöst. Somit wäre ich dann arbeitslos. Es gibt wohl keine Möglichkeit, wie bei bereits verbeamteten Kollegen, dass während der "Probezeit" und Prüfung der Voraussetzungen ich abgeordnet werde, das ich zur Not meinen alten Dienstposten zurückerlange? Mein Vertrag sagt zwar, Land ....., vertr. durch, vertr. durch etc. und die neuen Tätigkeiten sind fast identisch. Nur das das eben eine Beamtenstelle ist.

SVAbackagain

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #1 am: 07.12.2022 12:28 »
Der Arbeitgeber kann die Instrumente Versetzung und Abordnung anwenden, einen Rechtsanspruch darauf hat der Beschäftigte jedoch nicht.

Pjotre

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #2 am: 07.12.2022 13:11 »
Hallo,

danke für die Antwort. Kommt da der §4 TV-L zur Anwendung? Also ist das eine "Kann-Bestimmung". Wenn mich mein Ministerium nicht gehen lassen möchte, bliebe mir nur der Weg der Aufhebung? Aber auch eine Aufhebung müsste der AG ja nicht zustimmen, weil ich schon weiß, meine jetzige Dienststelle wolle mich zwingend halten. Einerseits gut, so hab ich quasi für weitere "Verhandlungen" ein Druckmittel.

SVAbackagain

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #3 am: 07.12.2022 13:21 »
§ 4 TV-L stellt eine Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers dar.

Gartenilse

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #4 am: 07.12.2022 17:16 »
Bei mir war es quasi so, dass die neue Einsatzstelle die alte aufgefordert hat, mich abzugeben. Bei uns im Land gibt es (oder gab es zu dieser Zeit, den aktuellen Stand weiß ich nicht)  Vereinbarungen, dass ein Wechsel nicht behindert werden darf sondern die Modalitäten von den Personalreferaten ausgehandelt werden müssen. Vielleicht gibt es das bei Euch auch?
Auf einen Aufhebungsvertrag würde ich mich nicht einlassen, denn da geht auch die Probezeit von vorn los. Das geht doch mit einem Änderungsvertag.

WasDennNun

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #5 am: 08.12.2022 14:54 »
Auf einen Aufhebungsvertrag würde ich mich nicht einlassen, denn da geht auch die Probezeit von vorn los.
Auf welcher Grundlage wird da deiner Meinung nach das KSchG umgangen?

SVAbackagain

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #6 am: 08.12.2022 14:56 »
Was hat die Probezeit mit dem KSchG zu tun?

Gartenilse

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #7 am: 08.12.2022 22:58 »
Auf einen Aufhebungsvertrag würde ich mich nicht einlassen, denn da geht auch die Probezeit von vorn los.
Auf welcher Grundlage wird da deiner Meinung nach das KSchG umgangen?
Zum KSchG weiß ich nicht wie das zusammenhängen soll, sorry - bin kein Fachmensch.
Ich kenne es nur so, dass bei neuem AV auch eine neue Probezeit dazugehört, so war es bei mir immer. das hat mich sehr geärgert, weil ich auf derselben Stelle saß und eine Probezeit nach der anderen bekam...erst Beschäftigungsverbot/Mutterschutz-Vertretung mit Probezeit, dann Elternzeitvertretung mit Probezeit und dann unbefristet als Nachfolge, natürlich wieder mit Probezeit. Mit einem Änderungsvertrag umgeht man dieses Probezeit-Gewurstel.

SVAbackagain

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #8 am: 09.12.2022 06:51 »
Und die kürzere Kündigungsfrist hat Dich derart gestört?

WasDennNun

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #9 am: 09.12.2022 10:07 »
Auf einen Aufhebungsvertrag würde ich mich nicht einlassen, denn da geht auch die Probezeit von vorn los.
Auf welcher Grundlage wird da deiner Meinung nach das KSchG umgangen?
Zum KSchG weiß ich nicht wie das zusammenhängen soll, sorry - bin kein Fachmensch.
Ich kenne es nur so, dass bei neuem AV auch eine neue Probezeit dazugehört, so war es bei mir immer. das hat mich sehr geärgert, weil ich auf derselben Stelle saß und eine Probezeit nach der anderen bekam...erst Beschäftigungsverbot/Mutterschutz-Vertretung mit Probezeit, dann Elternzeitvertretung mit Probezeit und dann unbefristet als Nachfolge, natürlich wieder mit Probezeit. Mit einem Änderungsvertrag umgeht man dieses Probezeit-Gewurstel.
Welche Konsequenzen erfolgen denn durch die Probezeit.
Nach 6 Monaten beim gleichen Arbeitgeber greift doch das KSchG (egal ob 1 Vertrag oder 6 einzelne Monatsverträge) oder irre ich mich hier?

SVAbackagain

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #10 am: 09.12.2022 10:13 »
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Probezeit Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Einen Bezug zum KSchG gibt es nicht. Den hast bislang nur Du herzustellen versucht.

WasDennNun

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #11 am: 09.12.2022 11:37 »
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen hat die Probezeit Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Einen Bezug zum KSchG gibt es nicht. Den hast bislang nur Du herzustellen versucht.
Das heißt, wenn man zweimal einen befristet Vertrag macht dann greifen die Regelungen des KSchG (Schutz vor  sozial ungerechtfertigt Kündigungen) nicht?
und man kann im zweiten Vertrag auch ohne Angaben von Gründen gekündigt werden?

SVAbackagain

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #12 am: 09.12.2022 11:47 »
Ich wüsste nicht, wie man so etwas aus meinen Ausführungen folgern könnte.

WasDennNun

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #13 am: 10.12.2022 08:48 »
Ich wüsste nicht, wie man so etwas aus meinen Ausführungen folgern könnte.
Ich wüsste nicht das das eine Antwort auf meine Frage wäre.Das war eine Frage!
Kannst und willst du denn die Frage beantworten?

Also Frage ich noch mal in die Runde.
Wenn ich einen befristeten AV von 1 Jahr habe und im Anschluss wieder einen befristet AV beim gleichen AG von einem Jahr abschliesse, kann der AG mich dann im zweiten Arbeitsverhältnis  innerhalb der neu vereinbarten Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen?


SVAbackagain

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Antw:TV-L Versetzung oder AG-Wechsel
« Antwort #14 am: 10.12.2022 09:16 »
Eine Probezeit hat keine Auswirkungen auf den Kündigungsschutz nach KSchG. Einen solchen Zusammenhang gibt es nicht. Der einzige, der diesen Zusammenhang wieder und wieder und wieder versucht hat herzustellen, bist Du. Dem bin ich nun wiederholt und auch wiederholt eindeutig entgegengetreten. Was also kapierst Du nicht?