Na die kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen, das ist eine massive Unsicherheit. Und bei diesem AG wurden nur Leute in der Probezeit gekündigt, u. a. meine Vorgängerin. Verbunden mit 6 Monate Urlaubssperre, die dort eben üblich waren, egal ob das jetzt so rechtens war. Man konnte im System schlicht keinen Urlaub beantragen, das wurde erst nach 6 Monaten freigeschaltet. Und ja, auch wenn hier sicher wieder die Rechtmäßigkeit dessen verneint werden kann ist man doch als "Befristeter" nicht eben scharf darauf, das gerichtlich zu klären, da man dann die Chance auf einen unbefristeten Vertrag verspielt...
Die Unsicherheit ist doch nicht gegeben, dein Kündigungs-Schutz nach 6 Monaten beim gleichem AG ist doch vorhanden, egal ob man eine Probezeit oder keine Probezeit vereinbart.
Gleiches gilt sicherlich für die Urlaubsansprüche.
Es gibt keine "Urlaubssperre" während der Probezeit für den Urlaub, den man sich erworben hat.
Das man da - aufgrund seiner schlechten Lage -nicht gegen angeht, ist eine andere Geschichte, da könnte auch ohne Probezeit der AG einem Befristeten einfach willkürlich ohne Rechtsgrundlage jederzeit eine Urlaubssperre reindrücken.
Und wenn dir gekündigt wird, dann kannst du auch als Befristeter mit Probezeit diese Kündigung vom ArbG prüfen lassen und dann wird die Kündigung nur rechtskräftig, wenn sie nicht das KSchG verletzten (es also Gründe gibt dir zu kündigen, also dein Schutz nicht gekündigt z werden dürfte genauso groß sein wie bei einem unbefristeten AN)
Oder glaubts du, dass du bei einer Kündigung noch Chancen auf einen unbefristeten Vertrag hast, und deswegen klagst du nicht?
Kluge AG sollte vielleicht auch bei neuen Arbeitnehmern ihnen anbieten auf die Probezeit zu verzichten und wenn dann sich aus der trügerischen, fehlerhaften Wahrnehmung des AN, dass er jetzt ja Schutz hat -weil keine Probezeit-, der AN sich wie ein Depp verhält und sein wahres Gesicht zeigt, im Glauben, der AG können nicht so einfach kündigen, dann setzt man ihn halt vor die Tür, weil er ist noch nicht geschützt durch das KSchG!