Autor Thema: Minderbehinderung  (Read 1205 times)

Unwissende

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Minderbehinderung
« am: 07.12.2022 13:58 »
Hallo,

ein Mitarbeiter wurde 2013 mit 40% Schwerbehinderung  gleichgestellt und erhielt seit diesem Zeitpunkt 5 Tage Zusatzurlaub. Bei der Übergabe der Urlaubssachbearbeitung an einen neuen Mitarbeiter entdeckte man diesen Fehler.
Meine Frage ist nun: kann der Gleichgestellte weiterhin auf die 5 Tage Urlaub pochen, oder ist es dem Arbeitgeber möglich, ihn auf die tariflichen Urlaubstage umzustellen?

Beste Grüße

Isie

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Antw:Minderbehinderung
« Antwort #1 am: 07.12.2022 14:20 »
Da die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zusatzurlaub nicht vorliegen, besteht nur ein Anspruch auf den gesetzlichen bzw. den tariflichen Erholungsurlaub.

ike

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Antw:Minderbehinderung
« Antwort #2 am: 07.12.2022 17:44 »
Ist der GdB 40 noch gültig oder hat er sich vielleicht erhöht?
Das könnte man beim betroffenen MA nachfragen.
In 9 Jahren kann sich ja doch viel ändern.

Unwissende

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Antw:Minderbehinderung
« Antwort #3 am: 08.12.2022 12:23 »
Ist der GdB 40 noch gültig oder hat er sich vielleicht erhöht?
Das könnte man beim betroffenen MA nachfragen.
In 9 Jahren kann sich ja doch viel ändern.

Hab nachgefragt: Der GdB von 40 ist  noch aktuell.