Minderbehinderung

Begonnen von Unwissende, 07.12.2022 13:58

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Unwissende

Hallo,

ein Mitarbeiter wurde 2013 mit 40% Schwerbehinderung  gleichgestellt und erhielt seit diesem Zeitpunkt 5 Tage Zusatzurlaub. Bei der Übergabe der Urlaubssachbearbeitung an einen neuen Mitarbeiter entdeckte man diesen Fehler.
Meine Frage ist nun: kann der Gleichgestellte weiterhin auf die 5 Tage Urlaub pochen, oder ist es dem Arbeitgeber möglich, ihn auf die tariflichen Urlaubstage umzustellen?

Beste Grüße

Isie

Da die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zusatzurlaub nicht vorliegen, besteht nur ein Anspruch auf den gesetzlichen bzw. den tariflichen Erholungsurlaub.

ike

Ist der GdB 40 noch gültig oder hat er sich vielleicht erhöht?
Das könnte man beim betroffenen MA nachfragen.
In 9 Jahren kann sich ja doch viel ändern.

Unwissende

Zitat von: ike in 07.12.2022 17:44
Ist der GdB 40 noch gültig oder hat er sich vielleicht erhöht?
Das könnte man beim betroffenen MA nachfragen.
In 9 Jahren kann sich ja doch viel ändern.

Hab nachgefragt: Der GdB von 40 ist  noch aktuell.