Autor Thema: IT-Tätigkeitsdarstellung - Eure Meinung  (Read 3566 times)

SVAbackagain

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Antw:IT-Tätigkeitsdarstellung - Eure Meinung
« Antwort #15 am: 09.12.2022 10:05 »
Notwendige Selbstorganisation ist kein auf die Tätigkeit bezogener Gestaltungsspielraum.

tTt

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Antw:IT-Tätigkeitsdarstellung - Eure Meinung
« Antwort #16 am: 17.12.2022 06:24 »
FirstLevel ist reines Ablesen von vorgefertigten Antworten oder Zuweisung anhand von vorgefertigten Vorgaben.
keine IT sondern allgemeine Verwaltung und E3
Im TVöD (Bund wie auch VkA) haben gemäß der Entgeltordnungen spezielle Tätigkeitsmerkmale immer Vorrang vor den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der Verwaltung. Nur wenn es keine spezielle Tätigkeitsmerkmale gibt, greifen die der allgemeinen Verwaltung. Ist im Bund wie VkA in den Vorbemerkungen der Entgeltordnungen enthalten.
Zitat von: Entgeltordnung TVöD-VkA
Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)
1. Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale
Da der TV-L allerdings die Entgeltordnung des TVöD-VkA übernommen hat, haben auch im TV-L immer die speziellen Tätigkeitsmerkmale Vorrang vor Fallgruppen der allgemeinen Verwaltung.

Eine Eingruppierung von EG3 für IT-First-Level Support dürfte tariflich nicht statthaft und eine Fehlinterpretation sein.

Die Entgeltordnungen gehen für IT-Berufe meines Wissens nach bei EG6 los.
Eine EG5 könnte noch vorkommen, wenn ein/e Beschäftigte/r ohne oder mit fachfremder Ausbildung IT-Supportaufgaben wahrnimmt und die Verwaltung den Status als Sonstige/r Beschäftigte/r für IT-Supportaufgaben dem/r Stelleninhaber/in abspricht.
In den Tätigkeitsmerkmalen für IT-Berufe sind Formulierungen für Sonstige Beschäftigte enthalten.
In den Vorbermerkungen zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen der IT-Berufe greifen diese auch dann, wenn der/die Beschäftigte in einem Verwaltungsreferat IT-Supportaufgaben wahrnehmen.

tTt

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Antw:IT-Tätigkeitsdarstellung - Eure Meinung
« Antwort #17 am: 17.12.2022 06:50 »
(…)
und wenn EG8, dann könnte es eine 9a werden, da uU  zusätzliche Fachkenntnisse erfordert wird (TelKo System, Kaufmännisches Geraffel)
Also Dinge die ein FI SysAdministration (was ja 50% der Tätigkeit ist) nicht gelernt hat.
Würde mich EG8 und mit viel Wohlwollen auch noch EG9a anschließen, weil kaufmännische, Systemtechnische und Programmierkenntnisse gefordert sind,
Programmieraufgaben aber regelmäßig Gestaltungsspielraum benötigen.
Als Systemintegrator sind Programmierkenntnisse über Skripting hinaus zusätzliche Fachkenntnisse.

SVAbackagain

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Antw:IT-Tätigkeitsdarstellung - Eure Meinung
« Antwort #18 am: 17.12.2022 08:24 »
Wo sollten denn in Arbeitsvorgängen hinreichenden Umfangs jeweils die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale erfüllt sein?

WasDennNun

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Antw:IT-Tätigkeitsdarstellung - Eure Meinung
« Antwort #19 am: 17.12.2022 11:33 »
FirstLevel ist reines Ablesen von vorgefertigten Antworten oder Zuweisung anhand von vorgefertigten Vorgaben.
keine IT sondern allgemeine Verwaltung und E3
Im TVöD (Bund wie auch VkA) haben gemäß der Entgeltordnungen spezielle Tätigkeitsmerkmale immer Vorrang vor den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der Verwaltung. Nur wenn es keine spezielle Tätigkeitsmerkmale gibt, greifen die der allgemeinen Verwaltung. Ist im Bund wie VkA in den Vorbemerkungen der Entgeltordnungen enthalten.
Zitat von: Entgeltordnung TVöD-VkA
Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)
1. Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale
Da der TV-L allerdings die Entgeltordnung des TVöD-VkA übernommen hat, haben auch im TV-L immer die speziellen Tätigkeitsmerkmale Vorrang vor Fallgruppen der allgemeinen Verwaltung.

Eine Eingruppierung von EG3 für IT-First-Level Support dürfte tariflich nicht statthaft und eine Fehlinterpretation sein.

Die Entgeltordnungen gehen für IT-Berufe meines Wissens nach bei EG6 los.
Eine EG5 könnte noch vorkommen, wenn ein/e Beschäftigte/r ohne oder mit fachfremder Ausbildung IT-Supportaufgaben wahrnimmt und die Verwaltung den Status als Sonstige/r Beschäftigte/r für IT-Supportaufgaben dem/r Stelleninhaber/in abspricht.
In den Tätigkeitsmerkmalen für IT-Berufe sind Formulierungen für Sonstige Beschäftigte enthalten.
In den Vorbermerkungen zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen der IT-Berufe greifen diese auch dann, wenn der/die Beschäftigte in einem Verwaltungsreferat IT-Supportaufgaben wahrnehmen.
Und worin siehst du eine IT Tätigkeit im Email beantworten bzw. telefonieren und Datenerfassung?
First Level ist nix weiter als, Anruf entgegen nehmen, gucken, ob es zu der Frage eine fertige Antwort gibt oder Frage ins System für Secondlevel eingeben.
Null Ausbildungsnotwendigkeiten oder IT


WasDennNun

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Antw:IT-Tätigkeitsdarstellung - Eure Meinung
« Antwort #20 am: 17.12.2022 11:39 »
Wo sollten denn in Arbeitsvorgängen hinreichenden Umfangs jeweils die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale erfüllt sein?
Wenn für die Gesamttätigkeit unterschiedlich Ausbildungszweige benötigt werden
ZB FI Systemintegration und Anwendungsentwicklung, dann sieht die TdL da durchaus den Übergang von 8 in die 9a,
ob es tariflich korrekt ist, sei dahingestellt, aber wenn man mit dem AG eine gemeinsame Rechtsmeinung hat, dann benötigt man kein Gericht mehr zur Klärung.

SVAbackagain

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Antw:IT-Tätigkeitsdarstellung - Eure Meinung
« Antwort #21 am: 17.12.2022 11:59 »
Warum wäre dieses Tätigkeitsmerkmal überhaupt zu prüfen, die fehlerhafte Rechtsmeinung der TdL mal dahingestellt?