FirstLevel ist reines Ablesen von vorgefertigten Antworten oder Zuweisung anhand von vorgefertigten Vorgaben.
keine IT sondern allgemeine Verwaltung und E3
Im TVöD (Bund wie auch VkA) haben gemäß der Entgeltordnungen spezielle Tätigkeitsmerkmale immer Vorrang vor den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der Verwaltung. Nur wenn es keine spezielle Tätigkeitsmerkmale gibt, greifen die der allgemeinen Verwaltung. Ist im Bund wie VkA in den Vorbemerkungen der Entgeltordnungen enthalten.
Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)
1. Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale
Da der TV-L allerdings die Entgeltordnung des TVöD-VkA übernommen hat, haben auch im TV-L immer die speziellen Tätigkeitsmerkmale Vorrang vor Fallgruppen der allgemeinen Verwaltung.
Eine Eingruppierung von EG3 für IT-First-Level Support dürfte tariflich nicht statthaft und eine Fehlinterpretation sein.
Die Entgeltordnungen gehen für IT-Berufe meines Wissens nach bei EG6 los.
Eine EG5 könnte noch vorkommen, wenn ein/e Beschäftigte/r ohne oder mit fachfremder Ausbildung IT-Supportaufgaben wahrnimmt und die Verwaltung den Status als Sonstige/r Beschäftigte/r für IT-Supportaufgaben dem/r Stelleninhaber/in abspricht.
In den Tätigkeitsmerkmalen für IT-Berufe sind Formulierungen für Sonstige Beschäftigte enthalten.
In den Vorbermerkungen zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen der IT-Berufe greifen diese auch dann, wenn der/die Beschäftigte in einem Verwaltungsreferat IT-Supportaufgaben wahrnehmen.