Autor Thema: Frage Jahressonderzahlung  (Read 1450 times)

p1colo

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Frage Jahressonderzahlung
« am: 07.12.2022 16:15 »
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

vorab folgende Daten chronologisch:

01.09.2019 - Ausbildungsbeginn beim Land Berlin (Senatsverwaltung für Inneres) als Verwaltungsfachangestellter
29.08.2022 - Letzter Tag als Auszubildender
30.08.2022 - Arbeitsbeginn als unbefristet Angestellter beim Land Berlin, Entgeltstufe E8-Stufe1 (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)

Mitte November 2022 erhielt ich meinen Entgeltnachwes für 11/2022:

Tabellenentgelt: 2.866,21 €
Jahressonderzahlung TV-L: 1.073,98 €

Damit bin ich von all meinen ehemaligen Azubikollegen der Einzige, der so eine geringe Jahressonderzahlung erhalten hat. Bei allen anderen ehemaligen Azubis von der Senatsverwaltung für Inneres sieht der Entgeltnachweis für 11/2022 so aus (Alle Daten von oben sind exakt gleich):

Tabellenentgelt: 2.866,21 €
Jahressonderzahlung TV-L: 1.706,07 €

Die Zuständige Personalstelle antwortete mir auf Nachfrage simpel wie folgt:

Sehr geehrter Herr XXX,

gem. § 20 Absatz 3 Satz 3 TV-L  tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums zur Berechnung der Jahressonderzahlung bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem
31. August begonnen hat, der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses; anstelle des Bemessungssatzes der Entgeltgruppe am 1. September tritt die Entgeltgruppe des Einstellungstages.
Gem. § 20 Absatz 4 Satz 1 TV-L 1 vermindert sich der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 um ein Zwölftel für
jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder
Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.

Mit freundlichen Grüßen


Auf eine erneute Bitte um Erläuterung erhalte ich keine Antwort. Vielleicht kann mir jemand mit Erfahrung einen Tipp geben bzw. mich erleuchten. Dafür wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße



SVAbackagain

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Antw:Frage Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 07.12.2022 16:35 »
Die Differenz zwischen den beiden Auszahlungsbeträgen deutet darauf, dass man die anteilige JSZ aus dem Ausbildungsverhältnis vergessen hat.