Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
ständiger Vertreter Zulage
OrganisationsGuy:
--- Zitat von: Isie am 08.12.2022 11:42 ---Wofür werden überhaupt mehrere ständige Vertreter gebraucht? Der Arbeitgeber regelt gefälligst, wer den Fachbereichsleiter bei dessen Abwesenheit vertritt. Wenn die Abwesenheitsvertretung mindestens einen Monat gedauert hat, gibt es die Zulage.
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Aus meiner Sicht die totale Ausbeute. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber war dies auch der Fall. Da hat der Fachbereichsleiter E12 bekommen und eine Person mit EG8 hat die Urlaubs- und Krankheitsvertretung zugeteilt bekommen. Dann war der Fachbereichsleiter mal 3 Wochen im Urlaub und die Vertretung musste dann im Rahmen Ihrer Vertretungstätigkeit und einhergehenden Anordnungsbefugnis die Anordnungen vom Sachbearbeiter mit EG 9b über 900.000,00 € Sozialhilfe prüfen und freigeben.
Obdachlosenunterkünfte waren dann auch immer mal wieder voll belegt und die Vertretung mit EG8 darf dann Entscheidungen treffen wie mit der Situation umgegangen werden darf.
Isie:
Das nenne ich Organisationsversagen.
OrganisationsGuy:
--- Zitat von: Isie am 08.12.2022 12:28 ---Das nenne ich Organisationsversagen.
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Das ist aber zunächst nicht das Problem vom Arbeitgeber sondern es wird bei der Verteilung der Vertretung zum Problem des Arbeitnehmers gemacht. Solang die Person mit der EG 8 kompetent genug ist und ihrer Aufgabe nach kommt hat der AG keinen Grund die Regelungen zu ändern. Damit hat man sich dann im besten Fall eine ständige Vertretung im Fachbereich gespart und muss nicht die damit gekoppelten auszuübenden Aufgaben verteilen und bezahlen.
SVAbackagain:
Wozu sollte man eine ständige Vertretung benötigen, wenn es um Abwesenheitsvertretung geht?
Kaiser80:
--- Zitat von: OrganisationsGuy am 08.12.2022 15:46 ---
--- Zitat von: Isie am 08.12.2022 12:28 ---Das nenne ich Organisationsversagen.
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Das ist aber zunächst nicht das Problem vom Arbeitgeber sondern es wird bei der Verteilung der Vertretung zum Problem des Arbeitnehmers gemacht. Solang die Person mit der EG 8 kompetent genug ist und ihrer Aufgabe nach kommt hat der AG keinen Grund die Regelungen zu ändern. Damit hat man sich dann im besten Fall eine ständige Vertretung im Fachbereich gespart und muss nicht die damit gekoppelten auszuübenden Aufgaben verteilen und bezahlen.
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In solchen Fällen handelt es sich eben um einen "ständigen Abwesenheitsvertreter", auf den ggf. § 14 TVöD Anwendung findet, worauf Isie ja schon hingewiesen hat. Fälle vorübergehender Vertretung sind nicht eingruppierungsrelevant.
Und wie SVA ausgeführt hat wird durch die Bestellung eines Beschäftigten zum "ständigen Vertreter" diesem (regelmäßig) eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Die Vertretungstätigkeit ist auf Dauer übertragen und gehört zur auszuübenden Tätigkeit. Die ständige Vertretung stellt einen eigenen Arbeitsvorgang dar, wass dann (meist) zu einer Höhergruppierung führt.
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