Hallo,
ich bin derzeit in E11/4 eingruppiert und bekomme seit 01.01 nach §14(1) den Garantiebetrag von 180€.
Rückwirkend zum 1.12. habe ich nach §12(2) eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten.
Anfang nächsten Jahres soll ich in die Stufe 12 eingruppiert werden.
Wie verhält es sich ab 01.12. mit dem Unterschiedsbetrag (bisher180€) wird dieser anhand der neuen Stufe dann neu angewendet (d.h. E11/5->E12/5) oder bleibt es bei den 180€?
Wann beginnt die Stufenlaufzeit bei der anschließenden Höhergruppierung. Mit Datum der Höhergruppierung oder zählt die Zeit nach $14(1) mit hinein.
Vielen Dank.