Autor Thema: höherwertige Tätigkeit + Stufenlaufzeitverkürzung  (Read 2085 times)

tobsen

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Hallo,

ich bin derzeit in E11/4 eingruppiert und bekomme seit 01.01 nach §14(1) den Garantiebetrag von 180€.
Rückwirkend zum 1.12. habe ich nach §12(2) eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten.
Anfang nächsten Jahres soll ich in die Stufe 12 eingruppiert werden.

Wie verhält es sich ab 01.12. mit dem Unterschiedsbetrag (bisher180€) wird dieser anhand der neuen Stufe dann neu angewendet (d.h. E11/5->E12/5) oder bleibt es bei den 180€?
Wann beginnt die Stufenlaufzeit bei der anschließenden Höhergruppierung. Mit Datum der Höhergruppierung oder zählt die Zeit nach $14(1) mit hinein.

Vielen Dank. 

SVAbackagain

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Antw:höherwertige Tätigkeit + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #1 am: 08.12.2022 12:38 »
Die Zulage steht von E11/5 auf E12/5 zu. Die Stufenlaufzeit beginnt bei der Höhergruppierung zum Zeitpunkt der Höhergruppierung von vorn.

rnabil

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Antw:höherwertige Tätigkeit + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #2 am: 19.12.2022 17:56 »
Hallo,
bei mir war so eine Laufzeit:
10.2018  E11/3 -> E11/4 (Stufenwechsel)
04.2021  E11/4 -> E11/5 (Stufenlauzeitabkürzung)

Nun habe ich die Möglichkeit zu Gruppe E12 rückwirkend ab 01.01.2021 zu wechseln.
Wann ist der beste Zeitpunkt den Wechsel geltend zu machen? vor dem 04.2021 oder danach?

Danke

SVAbackagain

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Antw:höherwertige Tätigkeit + Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #3 am: 19.12.2022 18:00 »
Was möchtest Du geltend machen?