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Mehrmals Sabbatjahr einlegen - In welcher Behörde geht das?

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Alphonso:
Grundsätzlich lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Landesbeamtengesetze bspw. Speziell zu den Paragraphen der Teilzeitbeschäftigung.
Im LBG SH § 61 I ist eine direkte Regelung zum Sabbatjahr festgehalten:

"(1) Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen soll auf Antrag Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Teilzeitbeschäftigung für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren auch in der Weise bewilligt werden,

1.
dass dabei der Teil, um den die Arbeitszeit ermäßigt ist, zu einem ununterbrochenen Zeitraum zusammengefasst wird, der am Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung liegen muss (Freistellungsphase) oder

2.
dass am Ende des Bewilligungszeitraums eine Arbeitszeitreduzierung steht, die durch eine entsprechend höhere Arbeitszeit in der Anfangsphase erbracht wird; dabei muss am Ende des Bewilligungszeitraums mindestens 25% der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht werden."

Aussagen zur einmaligen Nutzungsmöglichkeit sind nicht vorhanden und das weitere Ausgestalten durch Rechtsverordnungen ist durch das Gesetz nicht zugelassen, eine Begrenzung über den Weg der DV o. ä. also nicht zulässig. Regelungen in anderen Bundesländern sind sicherlich auch vorhanden.

Zinc:
Die Frage habe ich mir bei uns jetzt auch gestellt. Kollegin Y ist aus ihrem Jahr der Abwesenheit zurück und sprach schon direkt wieder davon, ein weiteres Jahr zu beantragen. Würde dann heißen, dass sie erstmal wieder eine Weile arbeiten geht (Ansparphase) und dann wieder 6 Monate oder 1 Jahr abwesend ist. Im Grund ist mir das ja Wurst, nur ist es bei uns so, dass keine Ersatzeinstellung für diesen Zeitraum erfolgt und ihre Fälle auf die gesamte Diensstelle aufgeteilt werden.

Organisator:
Ich versteh das Problem dabei nicht.

Kimonbo:
Sabbatjahr= krank melden bei laufenden Bezügen. Als Ministerialbeamter gar kein Problem hahahaaa

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