Autor Thema: Private Krankenversicherung Ehepartnerin  (Read 2689 times)

RD Faultier

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Private Krankenversicherung Ehepartnerin
« am: 09.12.2022 07:31 »
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht gibt es hier jemanden, der mir zu dem o.g. Thema aus eigener Erfahrung weiterhelfen kann. Bei meiner Ehefrau läuft das ALG 1 aus und ich lasse mir gerade Angebote für die PKV übermitteln. Bevor ich bei der PKV selber nachfrage, wollte ich es hier mal probieren. Wie sieht es aus, wenn meine Frau wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (max. 15 Stunden und nicht mehr als 1.000 € im Monat) aufnehmen würde? Würde sie dann wieder in die GKV aufgenommen werden oder wird das gemeinsame Einkommen berücksichtigt?

Vielen lieben Dank im Voraus und schon mal ein schönes Wochenende :-)
 

IcePingu

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Antw:Private Krankenversicherung Ehepartnerin
« Antwort #1 am: 09.12.2022 08:06 »
Guten Morgen RD Faultier,

ich kann dir aus eigener (aktueller) Erfahrung sagen, dass deine Frau, sobald sie eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung (ab 520€/Monat) aufnimmt, in der GKV angemeldet wird. Die PKV kann, zumindest bei der Debeka, gegen eine kleine monatliche Gebühr ruhend gestellt werden. Eine Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht ist leider nicht möglich.

LG und auch dir schonmal ein schönes Wochenende.

Rentenonkel

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Antw:Private Krankenversicherung Ehepartnerin
« Antwort #2 am: 09.12.2022 09:33 »
Guten Morgen RD Faultier,

ich kann dir aus eigener (aktueller) Erfahrung sagen, dass deine Frau, sobald sie eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung (ab 520€/Monat) aufnimmt, in der GKV angemeldet wird. Die PKV kann, zumindest bei der Debeka, gegen eine kleine monatliche Gebühr ruhend gestellt werden. Eine Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht ist leider nicht möglich.

LG und auch dir schonmal ein schönes Wochenende.

Ergänzend zu den richtigen Ausführungen gibt es noch zwei wichtige Bedingungen für die Rückkehr in die GKV:

Die Ehefrau darf zum Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung noch nicht 55 Jahre alt sein.

Das Gehalt der Ehefrau (ohne Dein Einkommen) darf den Grenzwert in der GKV nicht überschreiten. Der liegt 2022 bei 64.350 Euro brutto jährlich.

Bastel

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Antw:Private Krankenversicherung Ehepartnerin
« Antwort #3 am: 09.12.2022 10:21 »
Ich hätte auch mal eine Frage in dieser Richtung. Meine Frau verdient genug um in die PKV zu wechseln. Hätte Sie bei Renteneintritt Beihilfeanspruch über mich? Dann würde sich ja der Beitrag entsprechend verringern oder?

Rentenonkel

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Antw:Private Krankenversicherung Ehepartnerin
« Antwort #4 am: 09.12.2022 11:46 »
Ich hätte auch mal eine Frage in dieser Richtung. Meine Frau verdient genug um in die PKV zu wechseln. Hätte Sie bei Renteneintritt Beihilfeanspruch über mich? Dann würde sich ja der Beitrag entsprechend verringern oder?

Beihilfefähig sind Ehegatten nur dann, wenn sie im Alter bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. In NRW wurde diese Grenze jetzt auf 20.000 EUR/Jahr hochgesetzt.

Asperatus

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Antw:Private Krankenversicherung Ehepartnerin
« Antwort #5 am: 10.12.2022 11:18 »
Die Grenze gilt für den Bundesbereich genauso. Hier zählen alle Einkünfte (also etwa auch aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen). Ein Anspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist zudem vorrangig (https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/1_Beamte_Anwaerter/11_Beihilfeberechtigung/11_beihilfeberechtigung_node.html).

Zur Frage, wann man in den Rente krankenversicherungspflichtig ist, siehe: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

RD Faultier

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Antw:Private Krankenversicherung Ehepartnerin
« Antwort #6 am: 14.12.2022 20:36 »
Vielen lieben Dank für die Rückmeldungen!
Wurde mir jetzt so auch von der PKV bestätigt.

Danke nochmal und schon mal allen ein erholsames Wochenende :-)

RD Faultier