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Private Krankenversicherung Ehepartnerin

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Asperatus:
Die Grenze gilt für den Bundesbereich genauso. Hier zählen alle Einkünfte (also etwa auch aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen). Ein Anspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist zudem vorrangig (https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/1_Beamte_Anwaerter/11_Beihilfeberechtigung/11_beihilfeberechtigung_node.html).

Zur Frage, wann man in den Rente krankenversicherungspflichtig ist, siehe: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

RD Faultier:
Vielen lieben Dank für die Rückmeldungen!
Wurde mir jetzt so auch von der PKV bestätigt.

Danke nochmal und schon mal allen ein erholsames Wochenende :-)

RD Faultier 

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