Hallo zusammen,
ich bin aktuell in der ewig nervigen Falle gefangen, dass mein Arbeitgeber ein riesen Trara daraus macht, mich als sonstigen Beschäftigten anzuerkennen. Ich meine damit den Prozess der Feststellung und es geht auch nicht darum, das Ergebnis vorwegzunehmen.
Konkret geht es darum, dass mein Arbeitgeber der Ansicht ist, es müsse ein richtig aufwendiges, mehrseitiges Gutachten geschrieben werden, das bestätigt, dass man sonstiger Beschäftigter sein kann. Das Gutachten müsse darüber hinaus von einem externen, unabhängigen Gutachter verfasst werden.
Ich habe mich mit dem Thema "sonstiger Beschäftigter" auseinander gesetzt. Ich konnte nur wenig Anhaltspunkte im Internet finden, welche die Sicht meines Arbeitgebers in Bezug auf den externen Gutachter und den angeblichen Aufwand stützen. Um genau zu sein, sind es immer nur irgendwelche Leute im Internet, die genau das gleiche Problem haben wie ich (
zum Beispiel hier).
Ich konnte aber nirgends finden, wie mein und deren Arbeitgeber auf diese Aussagen kommt bzw. was die Grundlage dafür ist. Ich hab natürlich auch bei unserem Personal nachgefragt, aber mehr als ein sinngemäßes "ist halt so", bekomme ich als Antwort nicht. Vielleicht weil die einfache Personalsachbearbeiterin/Betreuerin es nicht besser weiß und es auch nur so weiter sagt, wie sie es vorgekaut bekommt. Aber das spielt auch letztendlich keine Rolle.
Bei meinen Recherchen zu dem Thema bin ich auf folgendes, vielsagendes Dokument gestoßen:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.htmlDas Dokument ist vom Bundesverwaltungsamt. Es beleuchtet genau meine Frage, verweißt auf die aktuelle Rechtssprechung und zitiert auch die Sichtweisen des Bundesrechnungshofes und des BMI.
Es ist in diesem Dokument nichts davon zu lesen, dass die Hürden derart hoch sind, wie ich sie oben aus Sicht meines Arbeitgebers beschrieben habe.
Vielmehr steht dort zusammengefasst drin, wie man vorgehen kann, um jemanden als sonstigen Beschäftigten im Einzelfall, bezogen auf die Stellencharakteristik und den individiuellen Angestellten anzuerkennen. Und zwar sind dafür zwei Dinge notwendig:
Kapitel 3.1:
Erstens: Die Tätigkeitsbeschreibung und -bewertung muss entsprechend hochwertig sein.
-> Das wäre bei mir erfüllt. In der aktuellen Stelle durch Neubewertung der Stelle und in der vakanten Stelle mit der E13 ja sowieso, sonst wäre sie nicht so ausgeschrieben worden.
Zweitens: Es ist ein ausführlicher Aktenvermerk in der Personalakte des Angestellten zu erstellen, der die Eignung des Kandidaten als sonstigen Beschäftigen, bezogen auf die Stelle bzw. den Einzelfall, darlegt.
Zweitens ist genau der Punkt: Wie muss das aussehen?
Wie das mein Arbeitgeber sieht, hab ich oben beschriebne. Aber das verlinkte Dokument vom BVA lässt sich dazu in Kapitel 3.2 wie folgt aus:
Dort ist eine Beispieltabelle aufgeführt, in der die tarifrechtlich relevanten Gesichtspunkte gegenübergestellt werden. Es steht dort, dass der Arbeitgeber die Feststellung der Gleichwertigkeit (also ob der Bewerber die tarifrechtlichen Anforderungen erfüllt) feststellt. Von einem Gutachten durch einen externen Sachverständigen ist dort nicht die Rede. Es steht aber auch nicht dort, wer diese Tabelle erstellen soll.
Ich vermute, dass ein Personaler dies tun kann. Wenn vielleicht nicht gerade der/die einfache Personalsachbearbeiter(in), dann vielleicht aber deren Vorgesetzte, ggf. auch mit Unterschrift des Amts/Dienststellenleiters oder so.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass dafür ein externes Gutachten notwendig sein soll. Man stelle sich mal vor, jemand externes bewirbt sich auf so eine Stelle und bis man sich auf die Eingruppierung etc. geeinigt hat, muss man erstmal Wochen oder Monate warten, bis jemand ein externes, unabhängies Gutachten beauftragt, definiert und geschrieben hat? Wir sind zwar in Deutschland, mit jeder Menge komischer Vorgänge, aber das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.
Und damit es nicht nur bei meiner Vorstellung bleibt, gibts in dem Dokument auch noch diverse Zitate, die Rückschlüsse zulassen, wie sowas zu handhaben ist:
Unter Kapitel 4 ist dann folgendes zu lesen:
Zitat des Bundesrechnungshofes:
„Werden alle Voraussetzungen als sonstiger Angestellter erfüllt, führt dies
tarifrechtlich zu einem entsprechenden Vergütungsanspruch. Die Dienststelle, die
das Vorliegen dieser Anforderungen bestätigt, muß alle dafür ausschlaggebenden
Gründe - auch und gerade hinsichtlich der personenbezogenen Anforderungen -
vollständig und nachvollziehbar festhalten und zu den Akten nehmen.“
Das verlinkte Dokument kommentiert dieses Zitat wie folgt:
Somit ist festzuhalten, dass eine aussagekräftige Begründung des „Sonstigen
Beschäftigten“, die zu den Akten genommen wird, vollkommen ausreicht
(Zuerkennung in einem ausführlich begründeten Aktenvermerk/Dokumentation),
um den entsprechenden Nachweis zu führen.
Darüber hinaus stellt das BMI in seinen Durchführungshinweise zu den neuen Eingruppierungsvorschriften vom 24. März 2014 in der Fassung der siebten Ergänzung vom 9. Juli 2019 fest (
die aktuelle Fassung vom 9. September 2021 findet sich übrigens hier und ich kann gleich vorwegnehmen, dass sich zu der betrachteten Fassung von 2019 nichts im
Kapitel 3.11 Sonstige Beschäftigte geändert hat):
[...]Die Feststellung ist mit einer
aussagekräftigen und nachvollziehbaren Begründung zu den Akten zu nehmen.
Hier wird nochmals durch das BMI verdeutlich, dass es einer individuellen Prüfung und
fundierter Begründung, z. B. auch mittels der „Übersicht einer möglichen individuellen
Prüfung“ unter Punkt 3.2 dieser Unterlage bedarf.
Bin ich mit meiner Sicht, dass mein Arbeitgeber die Anforderungen zu hoch legt, falsch?
Müsste er sich nicht viel mehr an das halten, was in diesem Dokument beschrieben steht?
Was könnte die Rechtsgrundlage dafür sein, dass der Arbeitgeber die Hürden so übertrieben hoch legt?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Arbeitgeber selbst eine Begründung schreiben darf, wieso ein Arbeitnehmer oder Bewerber "sonstiger Beschäftigter" sein kann?
Vielen Dank für eure Antworten und Diskussionsbeiträge.