Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent der Dienstbezüge. Pro Jahr Dienstzeit wird ein Anspruch von 1,79375 Prozent erworben, bis maximal nach 40 Jahren 71,75 Prozent erreicht sind. Nach knapp 20 Dienstjahren hat man den Anspruch der Mindestversorgung überschritten (35 Prozent / 1,79375 Prozent = 19,51 Jahre).