Autor Thema: Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht  (Read 9163 times)

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #15 am: 15.12.2022 15:59 »
Vielen Dank erstmal allen für die Rückmeldungen.

Ich versuche jetzt mal chronologisch zu erklären was und wie bei mir stattgefunden hat. Vielleicht bringt ja es ja nochmal einen Denkprozess, bzw stützt Thesen.

Einstellung 2009 mit befristetem Arbeitsvertrag für 2 Jahre. Einstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, vom 13.9.2005 für den Bereich der Gemeinden. Ihr Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6 Stufe 4. Alle zwischen dem 1.Okttober 2005 und dem Inkrafttreten einer neuen Entgeltverordnung stattfindenden Eingruppierungsvorgänge sind vorläufig und begründen keinen Vertrauenschutz und keinen Besitzstand."

November 2009  überleitung in die S- Gruppen mit neuer Eingruppierung in die S7 Stufe 3.

2011, wurde der befristete Vertrag in einen unbefristeten verlängert. Dazu steht dann wie oben beschrieben der kurze Satz:  Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVOD) im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten.

Alle Änderungen die seit 2010 stattgefunden haben wurden ohne Diskussion oder Probleme 1:1 umgesetzt. Also 2010,  2012, 2014, 2016, 2016, 2018 und auch 2020. Zusätzlich die Tariferhöhungen des TVÖd Sue, wann die genau waren weiß ich nicht mehr,  aber es wurden auch hier alle Änderungen übernommen. Ohne wenn und aber...

Auf meiner Abrechnung steht
Tvöd VKA West, Sozial und Erziehungsdienst..

Wenn es wirklich zu der Entscheidung kommt,  dass wir bzw ich die nun beschlossene Zulage bekomme, werde ich mir definitiv rechtlichen Beistand nehmen. Aber vielleicht hilft das hier hetzt jemanden doch noch etwas, mir zu helfen...

Danke euch

McOldie

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #16 am: 15.12.2022 17:31 »
Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass hier der TVöD volle Anwendung findet und dass z.B. eine Zulage zu zahlen ist, wenn die tariflichen Voraussetzungen vorliegen.

SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #17 am: 15.12.2022 17:41 »
Und ich bleibe bei meiner Auffassung, dass der TVÖD vollumfänglich Anwendung findet, jedoch nur in der vereinbarten Fassung ohne spätere Änderungen und ohne ergänzende Tarifverträge.

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #18 am: 15.12.2022 18:14 »
Und ich bleibe bei meiner Auffassung, dass der TVÖD vollumfänglich Anwendung findet, jedoch nur in der vereinbarten Fassung ohne spätere Änderungen und ohne ergänzende Tarifverträge.
Aber würde das nicht gegen jegliche Erhöhung der letzten Jahre sprechen? Die wären ja so gesehen alle unwirksam, da unser Arbeitgeber auch diese nie zahlen wollen wenn keine Verpflichtung bestanden hätte...?!

Desweiteren sehe ich nachdem ich viel recherchiert und gelesen habe folgende Punkte als Fakt an

Der AG muss im Arbeitsvertrag klar formulieren welche Bestandteile des tvöd er ausschließt bzw nicht anwenden will. Das heißt wenn er etwas nicht klar formuliert ausschließt,  gilt die Bindung an den Tarifvertrag. ((Bestimmtheitsgrundsatz)
Mit der Erhöhung der Gehälter die Jahre und die Überleitung in den sue, sowie den anschließenden Erhöhungen der Folgejahren gibt der AG unseren Verträgen eine dynamische Anwendung und folglich daraus auch die Zahlung der Zulagen die nun anstehen.
Er hat meines Erachtens nach nie ausgeschlossen das folgende Tarifänderungen nicht angewandt werden müssen. Er sagt lediglich aus, dass mein Vertrag an den TVÖD angelehnt ist,  der ab dem 1.11.2009 gilt. Nirgendwo lese ich das folgende ausgeschlossen sind die er dann auch problemlos zahlte...
« Last Edit: 15.12.2022 18:24 von Nutzerin2022 »

SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #19 am: 15.12.2022 18:54 »
Du schreibst doch selbst „TVÖD angelehnt ist,  der ab dem 1.11.2009 gilt.“ Es ist klar vereinbart, dass eine bestimmte Fassung gelten soll. Der Arbeitgeber hat freiwillig Erhöhungen vorgenommen.

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #20 am: 15.12.2022 19:28 »
Nein. Ich sehe das eher so, dass mein AG damit meinte das die Fassung gilt die im Jahr 2011 gültig war. Auf einen Ausschluss der kommenden und einem statistischen Bezug steht da nichts.

Ich kann mir auch nicht aussuchen welche Sachenab 2011 ich gut finde und welche nicht. Das is ja kein Wunschkonzert

SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #21 am: 15.12.2022 19:41 »
Und Deine herausragenden Kenntnisse im Arbeitsrecht hast Du ja schon durch den Abschluss dieses exzellent formulierten Vertrages unter Beweis gestellt…

Du schreibst dich selbst, dass der Arbeitsvertrag auf eine bestimmte Fassung Bezug nimmt. Damit ist der Bezug statisch.

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #22 am: 15.12.2022 20:00 »
Ich war 20 als ich den Vertrag unterschrieben habe.  Formuliert hat den mein AG der seit Jahrezenten Verträge abschließt.

Und meiner Meinung nach ist alles was nicht ausgeschlossen wird zu Lasten des Arbeitgebers auszulegen. Dh so gesehen müsste er klar formuliert haben,  daß alle weiteren Abschlüsse die Folgen ausgeschlossen werden ins besondere wenn er Jahrzenzente alle tariflichen Erhöhungen umsetzte.
Dies tat er keineswegs freiwillig.

Kollegen die nach 2017 eingestellt wurden haben den selben Passur, nur mit dem Jahr in dem der Vertrag abgeschlossen wurden stehen. Andere Kollegen die noch zu bat Zeiten ihren Vertrag abgeschlossen haben,  haben natürlich nur die alte bat Fassung im Vertrag stehen, wurden aber dann zum TVöD und dann auch in den sue übergeleitet.. ich denke das is alles pro Arbeitnehmer zu sehen.

"Vor der Übernahme des TVöD muss daher jede Regelung und jeder Paragraph auf ihre Übernahmefähigkeit geprüft werden. Das Ergebnis kann von Träger zu Träger unterschiedlich sein.

Um wirksam zu sein, muss der eingeschränkte Verweis auf den TVöD aber korrekt im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Nicht ausreichend ist es, wenn im Arbeitsvertrag allein der Satz aufgenommen wird: „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TVöD“ oder „Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD“.

 

Diese unbestimmten Klauseln sind unwirksam und führen zur nicht gewollten Anwendung des vollständigen TVöD!

Wird der TVöD nur selektiv übernommen, dann muss diese selektive Übernahme klar und eindeutig vereinbart werden: es muss dem Vertragspartner (Arbeitnehmer) klar ersichtlich sein, welche Regelungen aus dem TVöD Anwendung finden und welche Regelungen ausgeschlossen sind.

Und
Letztlich handelt es sich bei der Formulierung "in Anlehnung an den BAT/TVöD" um eine bloße Absichtserklärung des Arbeitgebers, die eine eigenständige Bedeutung nicht gewinnt. Durch eine wiederholte vorbehaltlose Abwicklung einzelner Tatbestände nach dem BAT/TVöD kann sich aber ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergeben...
(Als betriebliche Übung bezeichnet man im Arbeitsrecht den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer auf diese Art verhalten wird – etwa bei der Gewährung von Leistungen und Vergünstigungen – und dadurch Rechtsansprüche auf solche Leistungen begründet werden. Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann)


Somit...
Dynamik ausgeschlossen? Nein
Ersichtlich welche Regelungen gelten oder welche nicht? Nein
Betriebliche Übung... absolut. Seit Jahren,  ohne Anmerkung oder Kommentar...

Ich habe in jungen Jahren sicher einen Vertrag abgeschlossen, den ich heute so nicht mehr unterschreiben würde,  aber ich denke meine Ausführungen (die ich mir nicht ausgedacht habe) sprechen für sich und zeigen sehr klare Rechtslage...
« Last Edit: 15.12.2022 20:06 von Nutzerin2022 »

SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #23 am: 15.12.2022 20:32 »
Sie sprechen für sich und zeigen Deine deutliche Verkennung der Rechtslage. Mehr rekurrierst Du darauf, dass der Arbeitsvertrag auf eine bestimmte Fassung Bezug nimmt. Das allein spricht dafür, dass die Parteien eben keine Dynamik vereinbart haben, ansonsten wäre der Bezug auch völlig unnötig.

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #24 am: 15.12.2022 20:47 »
Ich finde meine Argumentation ziemlich gut.

Ich habe zudem folgendes gefunden.

Warum verweist der Arbeitgeber in einigen Arbeitsverträgen auf einen Tarifvertrag?

Anlehnung bedeutet, dass der Inhalt eines Tarifvertrags durch vertragliche Vereinbarung Bestandteil des Arbeitsvertrags wird.

Ein Tarifvertrag gilt normalerweise nur, wenn der Arbeitgeber über seinen Arbeitgeberverband an einen Tarifvertrag gebunden ist, oder wenn er mit einer eigenen Gewerkschaft einen „Haustarifvertrag“ abgeschlossen hat.

Damit die Regelungen des Tarifvertrags für den einzelnen Arbeitnehmer gelten, muss dieser Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft sein. Ist dies der Fall, wird das Arbeitsverhältnis ohne vertragliche Vereinbarung mit gesetzlicher Wirkung von dem Tarifvertrag erfasst.

Ist der Arbeitgeber nicht an einen Tarifvertrag gebunden und hat auch keinen eigenen „Haustarifvertrag“ vereinbart, lässt sich die gesetzliche Wirkung auch durch vertragliche Vereinbarung erreichen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können so die Wirkung des Tarifvertrags geltend machen, damit gelten dann ohne Bestehen der Voraussetzungen für eine echte Tarifwirkung die Tarifinhalte kraft vertraglicher Wirkung. Hier spricht man dann von einer Anlehnung an einen Tarifvertrag.

Das ganze kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

durch dynamische Verweisung: Parteien vereinbaren, dass ein bestimmter Tarifvertrag „in der jeweils gültigen Fassung“ gilt
durch statische Verweisung: Parteien vereinbaren, dass ein Tarifvertrag in einer bestimmten Fassung dauerhaft gilt.

Das heißt In meinem Fall konkret
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVOD) im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten. (Wenn dieses statische sein sollte) müsste dort stehen
Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab dem 1.11.2009  in Kraft getreten und gilt dauerhaft.

Steht da nicht, ganz und gar nicht. Also ist eine statische Verweisung nicht gegeben. Eine dynamische Verweisung tritt in Kraft.

Betriebliche Übung da wir immer alle tariflichen Veränderungen kommentarlos erhalten haben ist absolut gegeben.
Volle Anwendung da fehlerhaft Formulierung zu Lasten des Arbeitgebers ist absolut gegeben.


SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #25 am: 15.12.2022 20:52 »
Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.

Nutzerin2022

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #26 am: 15.12.2022 21:02 »
Wir beide drehen uns im Kreis.
Verstehe deine Argumentation,  aber sehe deutliche Fehler meines AG in der Vertragsformulierung die ich zu seinen Lasten
 auslege...

Vielleicht hat ja noch jemand weiteres eine Meinung oder ein Gefühl zu dem Thema.

flip

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #27 am: 15.12.2022 21:31 »
Wir beide drehen uns im Kreis.
Verstehe deine Argumentation,  aber sehe deutliche Fehler meines AG in der Vertragsformulierung die ich zu seinen Lasten
 auslege...

Vielleicht hat ja noch jemand weiteres eine Meinung oder ein Gefühl zu dem Thema.

Allein schon das Fehlen eines Änderungsvertrags bei einer (übernommenen) tariflichen Entgelterhöhung deutet schon auf dynamische Verweisung hin.
Bittet doch mal euren Personaler um Stellungnahme, ob für jeden deiner Kollegen eine andere Fassung gilt, nämlich die "Anlehnung an den TVÖD" im jeweiligen Arbeitsvertrag benannte.

SVAbackagain

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #28 am: 15.12.2022 21:43 »
Wie sollte etwas nachzeitiges darauf hinweisen, was die Parteien vereinbaren wollten und vereinbart haben? Und es besteht auch keinerlei Zwang dazu, Vertragsänderungen in Form von schriftlichen Änderungsverträgen vorzunehmen.

Flying

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Antw:Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht
« Antwort #29 am: 16.12.2022 08:28 »
Wenn du dir so sicher bist, dass du im Recht bist, dann wende ich dich an einen Rechtsbeistand oder den Personalrat.

Mir ist nicht klar, warum es dafür Bestätigung aus diesem Forum benötigt.

Es wird auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen und es steht da nicht „in der jeweils gültigen Fassung“.
Das beschreibt es aus meiner Sicht ganz gut.