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Frage ob Tarifvertrag Anwendung findet oder nicht

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Nutzerin2022:
Vielen Dank erstmal allen für die Rückmeldungen.

Ich versuche jetzt mal chronologisch zu erklären was und wie bei mir stattgefunden hat. Vielleicht bringt ja es ja nochmal einen Denkprozess, bzw stützt Thesen.

Einstellung 2009 mit befristetem Arbeitsvertrag für 2 Jahre. Einstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, vom 13.9.2005 für den Bereich der Gemeinden. Ihr Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6 Stufe 4. Alle zwischen dem 1.Okttober 2005 und dem Inkrafttreten einer neuen Entgeltverordnung stattfindenden Eingruppierungsvorgänge sind vorläufig und begründen keinen Vertrauenschutz und keinen Besitzstand."

November 2009  überleitung in die S- Gruppen mit neuer Eingruppierung in die S7 Stufe 3.

2011, wurde der befristete Vertrag in einen unbefristeten verlängert. Dazu steht dann wie oben beschrieben der kurze Satz:  Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVOD) im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab 01.11.2009 in Kraft getreten.

Alle Änderungen die seit 2010 stattgefunden haben wurden ohne Diskussion oder Probleme 1:1 umgesetzt. Also 2010,  2012, 2014, 2016, 2016, 2018 und auch 2020. Zusätzlich die Tariferhöhungen des TVÖd Sue, wann die genau waren weiß ich nicht mehr,  aber es wurden auch hier alle Änderungen übernommen. Ohne wenn und aber...

Auf meiner Abrechnung steht
Tvöd VKA West, Sozial und Erziehungsdienst..

Wenn es wirklich zu der Entscheidung kommt,  dass wir bzw ich die nun beschlossene Zulage bekomme, werde ich mir definitiv rechtlichen Beistand nehmen. Aber vielleicht hilft das hier hetzt jemanden doch noch etwas, mir zu helfen...

Danke euch

McOldie:
Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass hier der TVöD volle Anwendung findet und dass z.B. eine Zulage zu zahlen ist, wenn die tariflichen Voraussetzungen vorliegen.

SVAbackagain:
Und ich bleibe bei meiner Auffassung, dass der TVÖD vollumfänglich Anwendung findet, jedoch nur in der vereinbarten Fassung ohne spätere Änderungen und ohne ergänzende Tarifverträge.

Nutzerin2022:

--- Zitat von: SVAbackagain am 15.12.2022 17:41 ---Und ich bleibe bei meiner Auffassung, dass der TVÖD vollumfänglich Anwendung findet, jedoch nur in der vereinbarten Fassung ohne spätere Änderungen und ohne ergänzende Tarifverträge.

--- End quote ---
Aber würde das nicht gegen jegliche Erhöhung der letzten Jahre sprechen? Die wären ja so gesehen alle unwirksam, da unser Arbeitgeber auch diese nie zahlen wollen wenn keine Verpflichtung bestanden hätte...?!

Desweiteren sehe ich nachdem ich viel recherchiert und gelesen habe folgende Punkte als Fakt an

Der AG muss im Arbeitsvertrag klar formulieren welche Bestandteile des tvöd er ausschließt bzw nicht anwenden will. Das heißt wenn er etwas nicht klar formuliert ausschließt,  gilt die Bindung an den Tarifvertrag. ((Bestimmtheitsgrundsatz)
Mit der Erhöhung der Gehälter die Jahre und die Überleitung in den sue, sowie den anschließenden Erhöhungen der Folgejahren gibt der AG unseren Verträgen eine dynamische Anwendung und folglich daraus auch die Zahlung der Zulagen die nun anstehen.
Er hat meines Erachtens nach nie ausgeschlossen das folgende Tarifänderungen nicht angewandt werden müssen. Er sagt lediglich aus, dass mein Vertrag an den TVÖD angelehnt ist,  der ab dem 1.11.2009 gilt. Nirgendwo lese ich das folgende ausgeschlossen sind die er dann auch problemlos zahlte...

SVAbackagain:
Du schreibst doch selbst „TVÖD angelehnt ist,  der ab dem 1.11.2009 gilt.“ Es ist klar vereinbart, dass eine bestimmte Fassung gelten soll. Der Arbeitgeber hat freiwillig Erhöhungen vorgenommen.

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