@Freedark:
Deine Frau sollte sich vergewissern, welche Tätigkeiten sie dauerhaft oder vorübergehend zusätzlich zu den bisher übertragenen Tätigkeiten ausüben soll. Vermutlich vorübergehend, da es offenbar nur für die Dauer der Vakanz sein soll. Wenn sich durch die Summe der auszuübenden Tätigkeiten eine höhere Entgeltgruppe ergibt, besteht Anspruch auf eine Zulage, sobald die zu einer Höhergruppierung führende Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt wurde. Da es vermutlich nicht machbar ist, beide Arbeitsplätze vollumfänglich wahrzunehmen, sollte deine Frau ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass die Tätigkeiten xy (möglichst minderwertige Tätigkeiten) momentan nicht ausgeübt werden können.