Autor Thema: Wechsel TV-L zum TV-MD  (Read 1130 times)

Loopeas

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Wechsel TV-L zum TV-MD
« am: 03.02.2023 21:41 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die ich mir so durch Recherche im Internet nicht beantworten konnte. Wenn ein Arbeitgeberwechsel vom TV-L zum TV-MD (Medizinischer Dienst KdöR) statt findet, wird die Beschäftigungszeit anerkannt? Mir geht es hier in erster Linie um die Jubiläumszeit. Oder sind dann die unter dem TV-L erworbenen Beschäftigungszeiten hinfällig?

Vielen Dank im Voraus

Loopeas

Scrooge

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Antw:Wechsel TV-L zum TV-MD
« Antwort #1 am: 21.02.2023 21:06 »
Aus meiner Zeit beim MDK (der "Vorgängerorganisation") habe ich noch den Tarifvertrag vorliegen. Da der Wechsel zum MD nahtlos war und für uns als Beschäftigte keine Auswirkungen hatte, wäre ich überrascht, wenn es da große Änderungen gegeben hätte:

Die Beschäftigungszeit ist dort in §14 geregelt. Danach werden erstmal nur Beschäftigungszeiten bei anderen Medizinischen Diensten und deren Rechtsvorgängern anerkannt, dann aber für alles (Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Jubiläumszuwendung, Rationalisierungsschutz, Kündigungsfristen), jedoch erst nach 6 Monaten.

"Andere Zeiten" (und damit Deine TV-L-Zeit) können "auf Antrag" berücksichtigt werden, wirken sich dann aber nur auf das Jubiläumsgeld (Dein Punkt!), die Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss aus.