Autor Thema: Rufbereitschaft am Wochenende - Stunden / Vergütung?  (Read 8084 times)

SVAbackagain

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Antw:Rufbereitschaft am Wochenende - Stunden / Vergütung?
« Antwort #30 am: 24.01.2023 11:57 »
Welche rechtlich relevante Rolle sollte Freiwilligkeit spielen?

WasDennNun

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Antw:Rufbereitschaft am Wochenende - Stunden / Vergütung?
« Antwort #31 am: 24.01.2023 12:08 »
Da es hier um einen freiwilligen Dienst geht, ist das nicht einschlägig.
Es ist kein freiwilliger Dienst, die Organisation und Auswahl wer die dann angeordnete Rufbereitschaft übernimmt ist auf freiwilliger Basis.
Zitat
Ich befürchte jedoch das durch das Rumreiten auf drei Minuten die Woche diese Freiwilligkeit entfällt und zukünftig 100 % der Bediensteten verpflichtet werden, so wie es der Tarif vorsieht (außer Teilzeitbeschäftigte). Und dann geht das Geschreie erst recht los. Kann man vermeiden.
Wohl kaum, welchen Grund soll es für den Ag geben willkürliche Zwangsverpflichtungen durchzuführen, wenn es genügend MA gibt die sich freiwillig zu diesem Dienst melden, insbesondere wenn die hören, dass es da noch 25% mehr gibt!
Edit:und zumindest in NI sich dann mit dem PR rumprügeln darf.

und ich fürchte, das wenn man dem AG es durchgehen lässt, er willkürlich woanders 20% Einsparungen gegenüber der tariflichen Bezahlung durchführt.
Bzw. wäre mal interessant zu hören, ob der OAL + Stellvertreter die unter der Woche die Rufbereitschaft machen auch mit den 25% Lohnkürzungen nach Hause gehen? oder ob die die vollen 8 h gutgeschrieben bekommen?
Und wäre das dann auch noch Zickenterror, wenn die es bemerken und sich dagegen auflehnen?

BAT

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Antw:Rufbereitschaft am Wochenende - Stunden / Vergütung?
« Antwort #32 am: 24.01.2023 12:14 »
Nein, TE spricht von "Mitmachen", nicht von Disposition.

8 Stunden werden es unter der Woche meist ehe nicht sein. Eher 2 Stunden.

WasDennNun

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Antw:Rufbereitschaft am Wochenende - Stunden / Vergütung?
« Antwort #33 am: 24.01.2023 12:40 »
Nein, TE spricht von "Mitmachen", nicht von Disposition.

8 Stunden werden es unter der Woche meist ehe nicht sein. Eher 2 Stunden.
Du meinst also man kann freiwillig mitmachen und am Freitag dann um 16:00 sagen, och ich habe mir es anders überlegt?
Es besteht also keine Verpflichtung sie dann auch am Samstag oder Sonntag zu machen und man kann dann einfach sagen: oooch ist ja freiwillig?
Ok, dann nehme ich alles zurück und es sind außertarifliche Dinge, die nichts mit dem AV zu tun haben!
Und das der AG es den AN erlaubt sich der Rufbereitschaft zu entziehen, wenn sie nicht wollen, läßt sich der AG mit einem 20% Einsparung erkaufen, da er sich dann nicht mehr an tariflichen Regelungen halten muss?


Ich glaube eher: Wer und Wann vom AG ausgewählt wird für die Rufbereitschaft, beruht auf die freiwilligen Meldungen aus dem Kollegenkreis, wo jeder mitmachen kann.
Und darauf aufbauend macht der AG seinen Dienstplan. Und dann ist es nicht mehr freiwillig.

4 Tage Rufbereitschaft = 8 h

BAT

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Antw:Rufbereitschaft am Wochenende - Stunden / Vergütung?
« Antwort #34 am: 24.01.2023 13:05 »

Ich glaube eher: Wer und Wann vom AG ausgewählt wird für die Rufbereitschaft, beruht auf die freiwilligen Meldungen aus dem Kollegenkreis, wo jeder mitmachen kann.


Das glauben ich und Du nicht, das geht aus dem Sachverhalt so hervor ("mitmachen"). Und daher ist dein Einwand eine Zicke zu werden, wenn irgendwas nicht oder nicht vollständig bezahlt wird, nicht einschlägig, da man sich von der Rufbereitschaft in toto bei diesem AG offenbar abmelden kann.

Ob das nun rechtskonform ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.


WasDennNun

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Antw:Rufbereitschaft am Wochenende - Stunden / Vergütung?
« Antwort #35 am: 24.01.2023 13:20 »
Das glauben ich und Du nicht, das geht aus dem Sachverhalt so hervor ("mitmachen"). Und daher ist dein Einwand eine Zicke zu werden, wenn irgendwas nicht oder nicht vollständig bezahlt wird, nicht einschlägig, da man sich von der Rufbereitschaft in toto bei diesem AG offenbar abmelden kann.
Du glaubst also man kann sich jederzeit abmelden und es ist eine freiwillige Listung außerhalb des AVs, die der AN dem AG anbietet?

Zitat
Ob das nun rechtskonform ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Nein, das ist das Notenblatt einer Zicke:
Wenn es ungerecht aber rechtskonform ist, dann ist es Zickenterror
Wenn es nicht rechtskonform ist, dann ist man deiner Meinung nach trotzdem eine Zicke, obwohl man nur das einem zustehende Entgelt will. Egal ob es sich um 30-40€ (also 3 Minuten die Woche) oder um 1000 Euro pro Jahr handelt.

BAT

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Antw:Rufbereitschaft am Wochenende - Stunden / Vergütung?
« Antwort #36 am: 24.01.2023 13:51 »
Ich denke, ich habe meine Deutung des Sachverhalts ausgiebig dargelegt, ebenso wie meine Einschätzung zum Vorgehen des TE.

Ich schreibe auch meine Einsätze in der RB nicht vollständig auf. Öfters ist nach meiner Einweisung PsychKG eine Rücksprache mit dem Amtsrichter notwendig für fünf Minuten. Sowas sind doch Petitessen.

WasDennNun

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Antw:Rufbereitschaft am Wochenende - Stunden / Vergütung?
« Antwort #37 am: 24.01.2023 14:08 »
Ich denke, ich habe meine Deutung des Sachverhalts ausgiebig dargelegt, ebenso wie meine Einschätzung zum Vorgehen des TE.

Ich schreibe auch meine Einsätze in der RB nicht vollständig auf. Öfters ist nach meiner Einweisung PsychKG eine Rücksprache mit dem Amtsrichter notwendig für fünf Minuten. Sowas sind doch Petitessen.
Da bin ich bei dir und da ich auch außerhalb der offiziellen Arbeitszeit Telefonate annehme oder Datenanalysiere habe ich persönlich auch kein Problem damit.
Ich habe nur was gegen systematischen Betrug, so wie hier oder halt verblödete Personaler, die es nicht besser wissen, so wie wahrscheinlich hier. Und halte es halt nicht für Zickenterror, wenn man in dem Moment wo man es realisiert, dass da etwas nicht korrekt läuft, korrigiert, bzw. zur Sprache bringt.