Nein, TE spricht von "Mitmachen", nicht von Disposition.
8 Stunden werden es unter der Woche meist ehe nicht sein. Eher 2 Stunden.
Du meinst also man kann freiwillig mitmachen und am Freitag dann um 16:00 sagen, och ich habe mir es anders überlegt?
Es besteht also keine Verpflichtung sie dann auch am Samstag oder Sonntag zu machen und man kann dann einfach sagen: oooch ist ja freiwillig?
Ok, dann nehme ich alles zurück und es sind außertarifliche Dinge, die nichts mit dem AV zu tun haben!
Und das der AG es den AN erlaubt sich der Rufbereitschaft zu entziehen, wenn sie nicht wollen, läßt sich der AG mit einem 20% Einsparung erkaufen, da er sich dann nicht mehr an tariflichen Regelungen halten muss?
Ich glaube eher: Wer und Wann vom AG ausgewählt wird für die Rufbereitschaft, beruht auf die freiwilligen Meldungen aus dem Kollegenkreis, wo jeder mitmachen kann.
Und darauf aufbauend macht der AG seinen Dienstplan. Und dann ist es nicht mehr freiwillig.
4 Tage Rufbereitschaft = 8 h