Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kündigungsfrist - TVöD VKA

(1/1)

nanaschmidt:
Hallo ihr Lieben,

hiermit brauche ich Eure Hilfe.
Ich würde gern eine Kündigung abgeben. Leider bin ich mit der Frist unsicher.
Im Vertrag steht nur "Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die tariflichen Kündigungsbestimmungen und -fristen".

Angaben zu der Stelle:
- TVöD VKA
- befristeter Arbeitsvertrag (jährlich)
- habe 9 Monaten gearbeitet. Also noch kein Jahr um.

Freue mich auf Eure Rückmeldung.
Vielen Dank.

SVAbackagain:
Soll die Angabe „jährlich“ bei der Befristung bedeuten, dass das Arbeitsverhältnis für ein Jahr befristet ist? Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis i.S.d. § 30 Abs. 1 Satz 2?

nanaschmidt:
Hi. Das Arbeitsverhältnis ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG befristet aufgrund Projekttätigkeit.

Habe jährlich bei der Befristung geschrieben, weil es immer für ein Jahr befristet ist. Danach bekommt man wieder ein Jahr Vertrag.

SVAbackagain:
Es ist weiterhin unklar, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis i.S.d. § 30 Abs. 1 Satz 2 TVÖD handelt. Sofern das der Fall sein sollte und es sich um die ersten neun Monate beim selben Arbeitgeber handelt, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version