Autor Thema: Renteneintritt  (Read 1825 times)

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Renteneintritt
« am: 15.12.2022 02:57 »
Hallo!
Für eine Kollegin, die gerne bis 67 arbeiten möchte, würde ich gerne nachfragen, ob im Bereich TvÖD K etwas dagegen spricht. Jemand hat Ihr gesagt, sie „müsste“ mit 65J+11M gehen, dass wäre im März 23. Unsere Personalabteilung konnte bisher nichts sagen.
Falls es möglich ist, auf welcher Grundlage?
Thx

WasDennNun

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Antw:Renteneintritt
« Antwort #1 am: 15.12.2022 05:59 »
Ich schätze mal mit dem Eintritt in die Rente endet der AV, so dürfte es vereinbart sein und damit Grundlage der Aussage von dem Jemand.
Es spricht aber nichts danach einen neuen AV zu vereinbaren oder jetzt den entsprechenden Passus einvernehmlich im aktuellem AV zu ändern.

Rentenonkel

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Antw:Renteneintritt
« Antwort #2 am: 15.12.2022 07:17 »
Hier der Auszug aus dem TVÖD:

§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, es sei denn, zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Beschäftigten ist während des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden, den Beendigungszeitpunkt nach § 41 Satz 3 SGB VI hinauszuschieben,


Das Beschäftigungsverhältnis endet daher immer mit Erreichen der Regelaltersgrenze es sei denn, der Arbeitgeber stimmt einer Verlängerung ausdrücklich zu. Bei Jahrgang 1957 gibt es noch keine Anhebung auf 67 sondern auf 65 plus 10 Monate.

Ob der Arbeitgeber dazu bereit ist, einer Verlängerung zuzustimmen, und ob der Bezug einer Regelaltersrente einer Weiterbeschäftigung entgegen steht, müsste mit dem AG geklärt werden. Möglicherweise muss dann auf die Altersrente (und die Zusatzversorgung) verzichtet werden.