Ob das der Job des Abteilungsleiters ist und wie weit dessen Befugnisse gehen, kommt darauf an, wie der Arbeitgeber sich organisiert. Das wird sich häufig darin erschöpfen, die übertragene Tätigkeit zu konkretisieren und sich nicht darauf erstrecken, diese zu ändern. Letzteres ist halt auch mit dem Risiko belastet, unbedarfte Laien darüber entscheiden zu lassen, ob ihr Tun eingruppierungsrelevant ist oder nicht.