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Regenerationstage - "kindkrank"
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Flowerpowerkiki:
Hallo zusammen,
wenn an einem genehmigten Reg-Tag das Kind erkrankt und mit einer ärztlichen Bescheinigung auch nachgewiesen wird, wird das Entgelt für den Tag als "kindkrank" gekürzt, oder ist der Reg.-Tag höherrangig?
Bei eigener AU kommt es zu keiner Nachgewährung des Reg-Tages, dies habe ich bereits in Durchführungshinweisen gefunden.
Viele Grüße
Texter:
Bei den "Kind-krank-Tagen" hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung.
Da aber an den Regenerationstagen keine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht, müsste der Regenerationstag weiterhin abgezogen und nicht wieder gutgeschrieben werden.
Flying:
Auch bei Kind-Krank gibt es keine Nachgewährung.
Grundsätzlich gilt, dass der Regenerationstag ein Ausgleichstag (Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts) und keinen Urlaubstag darstellt.
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