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[NW] Beförderung - Wartezeit nach Probe

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Kommunalbeamter:
Stellen nur für Beamte sind mir in unserer Verwaltung nicht bekannt, wieder was gelernt.

Wenn sich der Beamte mit A6,A7 auf eine E 8er, A8/E9A,A9 Stelle bewirbt und ein weiterer Bewerber als Angestellter schon in E8 ist, fällt der Beamte wegen seines Statusamtes raus = sog. Bestenauslese.

Bei uns wurden zwei Angestellte Kollegen sogar von E8 auf E10 umgesetzt (E8 mit Zulage nach E10) mit der Bedingung den VL II machen zu müssen (2 Stellen, 3 Bewerber)

Dem verbeamteten Kollegen (Besoldung A8) wurde eine Absage erteilt mit der Begründung der fehlenden Laufbahnvoraussetzung und wegen des Verbots der Sprungbeförderung.

Ergo ist der Beamte schon benachteiligt.

Gewerbeaufsichtbeamter:

--- Zitat von: Kommunalbeamter am 20.12.2022 15:40 ---Stellen nur für Beamte sind mir in unserer Verwaltung nicht bekannt, wieder was gelernt.

Wenn sich der Beamte mit A6,A7 auf eine E 8er, A8/E9A,A9 Stelle bewirbt und ein weiterer Bewerber als Angestellter schon in E8 ist, fällt der Beamte wegen seines Statusamtes raus = sog. Bestenauslese.

Bei uns wurden zwei Angestellte Kollegen sogar von E8 auf E10 umgesetzt (E8 mit Zulage nach E10) mit der Bedingung den VL II machen zu müssen (2 Stellen, 3 Bewerber)

Dem verbeamteten Kollegen (Besoldung A8) wurde eine Absage erteilt mit der Begründung der fehlenden Laufbahnvoraussetzung und wegen des Verbots der Sprungbeförderung.

Ergo ist der Beamte schon benachteiligt.

--- End quote ---

Also hat sich der Beamte auf eine Stelle der LG 2.1 beworben, mit A8 hat er ja die Befähigung für LG 1.2 oder er wollte in eine andere Laufbahn wechseln. Und Beförderung und Stellenbewertung sind unterschiedliche Dinge. Er hätte ja auch mit A7 auf einer A9 Stelle LG 1.2 sitzen können und dann bei vorliegen der Voraussetzungen und entsprechenden Haushaltsstellen befördert werden können nach A8 und dann A9.

Kommunalbeamter:
Korrekt.
Es ging mir nur darum zu zeigen, dass sofern keine Beförderung erfolgt ist der Beamte in Auswahlverfahren im Nachteil ist.

Genau die Stelle war EG 10 / A 11 ergo Laufbahngruppe 2.1.
2 Stellen 3 Bewerber
zwei Angestellte E8, ein Beamter A8.

Zuschlag für beide E8er mit Zulage nach EG10 und Lehrgangsverpflichtung. Absage an den A8er.
Da es in dem Kontext passt, beide Angestellten haben nach dem verbeamteten Kollegen bei der Behörde angefangen, ein Kollege kam sogar von extern, ohne Verwaltungsausbildung.

Der Beamte hat sich dann auf A9 beworben und den prüfungserleichterten Aufstieg mittlerweile hinter sich gebracht. Die o.g. Kollegen haben den VL2 mangels verfügbarer Plätze immernoch nicht absolviert :D

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