§ 24 BLV (und ähnliche LV aus den Ländern) bedingen aber leider, dass ein bereits verbeamteter Masterabsolvent an einem zentralen Auswahlverfahren teilnehmen muss. Die Bewerbung auf EINE konkrete Stelle per Stellenausschreibungsverfahren ist nicht zielführend! (Das wissen aber auch viele Behörden nicht.
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Ich sehe eigentlich nur einen Weg für einen Beamten:
-> Teilnahme an einem zentralen (stellenunabhängigen) Aufstiegsverfahren. [Diese gibt es aber nur, wenn der Dienstherr Lust hat und es können zudem noch Teilnahmevoraussetzungen gelten, sodass man sich ggf. trotz Master nicht bewerben darf!]
Ansonsten gibt es noch andere Aufstiegsformen, wie z.B. den Bewährungsaufstieg (unabhängig vom Master) aber für diese Aufstiegsformen gibt es immer strenge Vorgaben.
Generell kann man sagen: Die Anzahl der Beamten aus dem gD, deren man die Gnade des Aufstiegs in den hD gewährt ist überschaubar und immer kleiner, als die Zahl der Beamten, die vom mD in den gD kommen dürfen.
gD = Sandwich-Laufbahn. Während du trotz Qualifikationen nicht weiterkommst, holen dich Kollegen aus dem mD ein. Tja, so war und ist das und so wird es auch bleiben.