Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Trennungsgeld bei Einstellung

<< < (2/2)

Börnie:
Zwar gilt nach § 44 TVöD (Bund) diese Regelung auch für Tarifbeschäftigte, aber warum sollte er Dir bei einer Einstellung Trennungsentgelt zahlen?

Denkbar wären nur nach § 1 Abs. 2:
(2) Trennungsgeld wird gewährt aus Anlaß der
12.
Einstellung mit Zusage der Umzugskostenvergütung,
13.
Einstellung ohne Zusage der Umzugskostenvergütung bei vorübergehender Dauer des Dienstverhältnisses, der vorübergehenden Verwendung am Einstellungsort oder während der Probezeit; die Gewährung von Trennungsgeld in diesen Fällen bedarf der Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr ermächtigten nachgeordneten Behörde,

Das müsstest Du also mit der Einstellung dir arbeitsvertraglich zusichern lassen.

Coffee86:

--- Zitat von: SVAbackagain am 17.12.2022 08:01 ---Also gehst Du von einem enormen Interesse des zukünftigen Arbeitgebers an Deiner Einstellung aus? Oder warum sollte er die entsprechende Leistung bei Einstellung zusagen? Oder gehst Du irrig davon aus, einen Anspruch zu haben?

--- End quote ---

Noch dazu wenn man bedenkt - hier handelt es sich um eine befristete Stelle. Also selbst WENN er der einzige Bewerber ist bezweifle ich das die Stellenbesetzung so wichtig ist, dass man dann auch noch eine solche Zusage bereits im Bewerbungsgespräch an den potentiellen Bewerber gibt.

Oerlbert:
Da ist wirklich Vorsicht geboten. Meine Behörde hat mir nur während der Probezeit gezahlt. Während bei der Bw für die gesamte Zeit der Befristung (SaZ) TG gezahlt wird (Einschränkung nicht mehr als acht Jahre am gleichen Standort. Ich war da als ehemaliger Bw-Angehöriger auch nen bischen blauäugig.

SinnedYam:
Das mit der Bundeswehr wollte ich auch anmerken. Bin selbst TB bei der Bw in Düsseldorf und erhalte Trennungsgeld nach §6 bei täglicher Rückkehr zum Wohnort.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version