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Kündigungsfrist nach Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst
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Tobias23:
Hallo zusammen,
Ich bin seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst bei einer Kommune unbefristet angestellt. Davor war ich bereits bei einer anderen Kommune für 3 Jahre angestellt. Welche Kündigungsfrist hätte ich jetzt zu beachten? Ist der frühere Beschäftigungszeitraum mitzurechnen oder werden die Regelungen der Kündigungsfrist bei einem Arbeitgeberwechsel wieder auf "null" gesetzt?
Vorab vielen Dank!
Grüße Tobias
SVAbackagain:
6 Wochen zum Quartalsende
Weder noch. Als Beschäftigungszeit für die Kündigung zählen alle Beschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber, auch wenn sie durch Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern oder durch Erwerbslosigkeit unterbrochen ist.
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