Wo hätte ich einen Gesetzesvorbehalt formuliert? Der Arbeitgeber meint einen Anspruch zu haben, den muß er belegen können. Auf das Direktionsrecht kann er sich nicht berufen, denn es geht nicht um Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung. Eine Regelungsmöglichkeit durch DV/BV gibt es ebensowenig, denn selbst wenn man davon ausginge, dass eine außerhalb des Arbeitsverhältnisses liegende Obliegenheit einer Regelung durch eine solche Vereinbarung zugänglich wäre, ist das Ganze im Gegensatz zum Urlaubsantrag bereits durch Gesetz geregelt, was eine solche Möglichkeit versperrt. Worauf also sollte sich ein Anspruch des Arbeitgebers gründen?