Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Steuerschaden nach Gehaltsnachzahlung aufgrund Eingruppierungskorrektur?

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toas:
Isie schrieb: "Vielleicht möchte toas ja dafür sorgen, dass die BAG-Rechtsprechung bestätigt oder geändert wird... "

Was genau müsste ich meinen Anwalt denn jetzt bitten, einzuklagen, so dass es zu einer entsprechenden Rechtssprechung kommt.
Das Thema ist ja doch recht komplex

Isie:
Du solltest zunächst deinen Anwalt um seine Einschätzung bitten, ob dein Arbeitgeber berechtigt war, den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von der Nachzahlung einzubehalten, oder ob § 28g SGB IV hinsichtlich des Verbots der Einbehaltung wegen Ablaufs der 3-Monats-Frist greift. Wenn der Anwalt die Einbehaltung für rechtmäßig hält, hat eine Klage keinen Sinn, jedenfalls nicht mit diesem Anwalt.

SVAbackagain:
Zeig ihm am besten diesen Thread, dann kann er sich mit der zwischen Isie und mir geführten Diskussion auseinandersetzen. Das wird sicherlich zielführender sein als eine Wiedergabe des Inhalts durch Dich oder eine anleitungslose Recherche ins Blaue durch den Anwalt.

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