Nein. Du hast für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestand und in dem du an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hattest, Anspruch auf ein Zwölften der vollen Jahressonderzahlung. Berechnungsbasis ist das erste volle Monatsentgelt, das du bekommen hast oder fiktiv bekommen hättest.