Autor Thema: Anrechnung von Wehrdienstzeiten  (Read 1243 times)

AlterSchwede

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Anrechnung von Wehrdienstzeiten
« am: 18.12.2022 16:35 »
Ich werde voraussichtlich im nächsten Jahr eine Stelle als Angesteller bei einer Landesbehörde (TV-L) antreten. Früher war ich bereits Soldat (Grundwehrdienst und dann SaZ9), habe anschließend eine Weiterbildung in Vollzeit absolviert und bin danach in die freie Wirtschaft zum arbeiten. Ich habe mal gehört von ehemaligen Kameraden, die teilweise ihre Dienstzeit angerechnet bekommen haben auf die Beschäftigungszeit im ÖD.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Zeit angerechnet?
Welche Vorteile hat dies konkret?
Gilt das eventuell nur bei einem nahtlosen Übergang?

Liebe Grüße und danke vorab!

E15TVL

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Antw:Anrechnung von Wehrdienstzeiten
« Antwort #1 am: 18.12.2022 17:54 »
Du kannst allenfalls deine Erfahrungen als förderliche Zeiten anrechnen lassen. Das setzt aber seitens AG ein Personaldeckungsproblem voraus und ist ferner vom Goodwill des AG abhängig. Es muss also definitiv vor Vertragsabschluss geklärt sein.

Ansonsten steigst du in Stufe 1 ein.

AlterSchwede

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Antw:Anrechnung von Wehrdienstzeiten
« Antwort #2 am: 20.12.2022 08:03 »
Danke für deine Antwort. Ging mir tatsächlich eher um die Dienstzeit als solche als um förderliche Berufserfahrung im Sinne der Stufenzuordnung. Falls aber wirklich nur Stufe 1 bei rausspringt, werde ich absagen müssen. Mal sehen, vielleicht ist ja mehr drin, da ich wohl der einzige geeignete Kandidat war.

clarion

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Antw:Anrechnung von Wehrdienstzeiten
« Antwort #3 am: 20.12.2022 21:31 »
Hallo,

Dann teilst Du dem Arbeitgebersgeber mit, dass Du erst dann kommst,  wenn man Dir die Stufe x gewährt. Je nachdem wie dramatisch das Personalgewinnungsproblem ist, wird man darauf eingehen oder auch nicht.