Autor Thema: [Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?  (Read 11275 times)

InternetistNeuland

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Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.

Du beschreibst exakt den Multispace wie er mittlerweile umgesetzt wird. Niemand hat einen eigenen Bereich es gibt Durchlaufverkehr und einen Multifunktionsdrucker für alle im Großraum.

Für viele Berufe mag das funktionieren.
Ich möchte aber nicht, dass mit den Klausuren, anderen Daten und Materialen meiner Kinder so umgegangen wird, dass es dabei nicht einmal mehr einen Mindestschutz gibt.

Wenn es für Steuer- und Strafverfahren okay ist, dann sicher auch für die Daten der Kinder...

Umlauf

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Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.

Du beschreibst exakt den Multispace wie er mittlerweile umgesetzt wird. Niemand hat einen eigenen Bereich es gibt Durchlaufverkehr und einen Multifunktionsdrucker für alle im Großraum.

Für viele Berufe mag das funktionieren.
Ich möchte aber nicht, dass mit den Klausuren, anderen Daten und Materialen meiner Kinder so umgegangen wird, dass es dabei nicht einmal mehr einen Mindestschutz gibt.

Wenn es für Steuer- und Strafverfahren okay ist, dann sicher auch für die Daten der Kinder...

Das habe ich natürlich nicht gewusst, dass die Abläufe in Steuer- und Strafverfahren identischen mit den Abläufen in einer Schule sind. Sollte ich mal der Schule einen Besuch außerhalb des Elternabends abstatten.

PushPull

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Mit das Amüsanteste, auf das man im Lehrerdasein trifft, sind Menschen, die meinen, einen Einblick in Schule zu haben, weil sie selber mal auf der anderen Seite des Pults saßen/sitzen. Destruktiv jedoch finde ich Menschen, die die katastrophalen Rahmenbedingungen an Schulen noch schönreden wollen, statt sie anzuprangern. Wenn darunter Eltern sind, bleibt bei mir eigentlich nur noch Unverständnis. Passt leider aber auch ins Bild, dass man von Elternseite oft lieber gegeneinander, als miteinander arbeitet.

Umlauf

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Mit das Amüsanteste, auf das man im Lehrerdasein trifft, sind Menschen, die meinen, einen Einblick in Schule zu haben, weil sie selber mal auf der anderen Seite des Pults saßen/sitzen. Destruktiv jedoch finde ich Menschen, die die katastrophalen Rahmenbedingungen an Schulen noch schönreden wollen, statt sie anzuprangern. Wenn darunter Eltern sind, bleibt bei mir eigentlich nur noch Unverständnis. Passt leider aber auch ins Bild, dass man von Elternseite oft lieber gegeneinander, als miteinander arbeitet.

Wenn das auf mich gemünzt war:
Sind die genannten Abläufe doch identisch?

PushPull

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Nein, ich meinte hiermit InternetistNeuland. Scheinbar ist hier viel mehr Neuland, als nur das Internet.

cyrix42

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Hm, ich sehe jetzt das Problem in seinen Äußerungen nicht. Er fordert doch nicht, dass Lehrer_innen nicht mehr steuerlich anerkannt bekommen, dass sie sowohl in der Schule als auch zu Haus arbeiten müssen; sondern nur, dass dies nicht am Beruf festgemacht werden sollte -- sondern eben am beschriebenen Umstand selbst; wie es in der Realität auch ist.

Grandia

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Ich sehe da auch keinen Neid, sondern lediglich eine Beschreibung der Tatsachen und unterschiedlichen, steuerlichen Handhabungen. Viel wichtiger sind klare Definitionen eines Lehrerzimmers, eines Multispace und die echten Unterschiede. Ein Lehrerzimmer mag vielleicht noch als offener Großraum gelten, beinhaltet anders als ein Multispace keinerlei Gestaltung nach Nutzen, also insbesondere keine ruhige Arbeitsecke und ist insbesondere kein Büro. Und da liegt meines Ermessens nach der Unterschied.
Aber das ist doch alles weit weg vom Thema, denn eigentlich geht es nur darum, ob und in welchem Umfang Wege zur Arbeit UND gleichzeitig die Pauschale gelten. Debatten, dass es unfair gegenüber XY ist, sind wenig zielführend. Das muss man gesondert von Einzelfall zu Einzelfall mit dem Arbeitgeber und der Finanzamt ausmachen.

MoinMoin

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Genau:
Wenn ein AN die gleiche Situation wie ein Lehrer hat, also Büroraum im steuerlichem Sinne, dann wird er auch steuerlich genauso wie der Lehrer gestellt werden und er kann wenn er zum Meeting ins Büro fährt und sonst zu Hause arbeitet in diesem Falle beide Pauschalen einsetzen.
Das FA sieht eine Lehrerzimmer nicht als Büroraum an, da ist ja der Haken dran.
Ob ein Multispace (wie auch immer das definiert wird) ebenso kein Büroraum ist, wäre dann zu klären.
Das sollte man dann doch einfach mal ausprobieren und zur Not einklagen.
Ein wechselnder Arbeitsplatz in einem Großraumbüro dürfte vom FA als zur Verfügung gestellter Arbeitsplatz angesehen werden.