Ich denke nicht, dass man dagegen vorgehen kann. Alternativ bliebe die Entlassung und Neuverbeamtung.
Warum sollte nicht der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sein?
Stimmt! Jetzt wo ich nochmal darüber nachdenke, müssten auch Widerspruch und Klage möglich sein. Die Aussichten auf Erfolg dürften jedoch in den meisten Fällen marginal sein.
So lange es keine die Verwaltung bindenden Vorgaben gibt (und die sind mir nicht bekannt), würde doch auch ein einfaches "Nö, machen wir nicht." ausreichen. Da bliebe dann vielleicht nur noch die Schiene über Ungleichbehandlung/Diskriminierung (alle anderen in der gleichen Lage haben es aber bekommen, nur ich nicht).
Im Fall von "Lehrer" vermute ich stark, dass er eine Stelle im ländlichen(?) Oberbayern angenommen hat, weil wohnortnah (München?) keine Stelle frei war. Jetzt wird versucht über Versetzung und Freigabe den Weg zurück zu finden.