Hallo Freunde,
mir wurde gerade von meiner Besoldungsstelle (Landkreis) mitgeteilt, dass die Nachzahlung für den Landkreis erst durch den Kreistag beschlossen werden muss. War mir vorher so nicht bekannt.
Ist das tatsächlich richtig?
Grüße
Ja, die Entscheidung, ob auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wird, obliegt dem Kreistag beim Landkreis (entsprechend den Gemeinde/- Stadt/- Marktgemeinderäten bei Gemeinden/Städten/Märkten).
Hierbei geht es um eine freiwillige mögliche Nachzahlung der Differenzen im Familien- und Ortszuschlag vor dem 01. Januar 2023 im Vergleich zum aktuellen Besoldungsgesetz, wenn man nicht schon Widerspruch oder Klage eingereicht hat - in dem Fall hätte man einen Rechtsanspruch auf Nachzahlung. Für die Besoldung nach aktuellem BayBesG ab 01.01.2023 braucht es aber keinen Ratsbeschluss, die ist auch so zu gewähren.
Wobei ich mir mit dem 01.01.23 nicht sicher bin, da irgendwie vor und nach dem 01.04.2023 rumgerechnet wird... was aber unlogisch wäre, denn wenn in den Monaten Januar, Februar und März nicht der aktuelle Orts- und Familienzuschlag gewährt wird, reicht man einfach bis zum Jahresende Widerspruch - und wenn nötig Klage - ein und schon sollte die Nachzahlung auch für die drei Monate stehen.