Autor Thema: [BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile  (Read 72178 times)

Kreuzschiene

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Mit der Novemberabrechnung erhalte ich nun tatsächlich eine Nachzahlung für mein drittes Kind.
Meinen Widerspruch legte ich damals am 14. Januar 2018 für das Jahr 2017 und folgende ein.
Der Freistaat hat mir nun aber nur vom 01.01.2018 weg eine Nachzahlung iHv 313,97€ pro Monat je drittem und weiterem Kind gewährt.
Wie schätzt die hier vorhandene Schwarmintelligenz die Situation für das Jahr 2017 ein?

Die 18 Tage Verspätung haben dich eine Menge Geld gekostet. Dumm gelaufen.

Nachdem auf meinen Bezügemitteilungen keine Rechtsbehelfsbelehrung zu finden ist, könnte man argumentieren, dass die Widerspruchsfrist ein Jahr beträgt?

Kleeblatt

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Nein,
Besoldung ist auch vom Haushaltsrecht abhängig.
Der Widerspruch muss also dem Grunde nach in lfd. Kalenderjahr erhoben werden.
Dies ist auf jeden Fall rechtlich der sicherste Weg.
Es gibt auch Ausnahmen, aber das sind juristische Spitzfindigkeiten.

simon1979

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Eine allgemeine Frage an Beamte bzgl. des Zuschlags und der Auszahlung.

Bei uns am Landratsamt wurden die Zuschläge auch mit der November Auszahlung noch nicht überwiesen.
Also weder die ab April 2023 noch die Nachzahlung von 2020 bis 2022.

Seitens der Personalverwaltung wird es auf die AKDB geschoben, die es bis heute nicht geschafft haben, das Abrechnungsprogramm anzupassen.

Wie ist die Erfahrung bei anderen Behörden?

DJ91

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Bei uns im LRA ist auch noch nichts ausgezahlt, habe heute mal eine Anfrage gestellt. Kollegin ist aber natürlich im Urlaub.  ;D

R Go

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Ich habe mit den Novemberbezügen die Nachzahlungen sowohl ab April 2023 wie auch die vorherigen mit der AKDB-Lohnbuchhaltungssoftware erhalten.

Ich weiß aber von meinem Kollegen in der Lohnbuchhaltung, dass die AKDB die Software zeitlich so knapp zur Verfügung gestellt hat, dass die Bezüge nur mit Glück und Überstunden vom Kollegen schon im November angepasst und nachberechnet werden konnten. Zudem hat die AKDB wieder spannende Hürden eingebaut, die zumindest bei mir Fehler verursacht haben.

Kurzum, für alle die noch warten müssen: die Chancen stehen sehr gut, dass mit den Dezemberbezügen die Nachzahlungen und die Besoldungsanpassung abgebildet sein werden.

starmanu13

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Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.

Kreuzschiene

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Nein,
Besoldung ist auch vom Haushaltsrecht abhängig.
Der Widerspruch muss also dem Grunde nach in lfd. Kalenderjahr erhoben werden.
Dies ist auf jeden Fall rechtlich der sicherste Weg.
Es gibt auch Ausnahmen, aber das sind juristische Spitzfindigkeiten.

Was wären das denn für Ausnahmen?
Es fühlt sich für mich ein wenig seltsam an, wenn ein Widerspruch, den man am 1.1. für den Dezember des Vorjahres einlegt, schon verfristet wäre.
Mir wurde irgendwann mal eingebläut, wenn es keine Rechtsbehelfsbelehrung im VA gibt, dann wäre die Widerspruchsfrist ein Jahr.
Würde mich freuen, wenn sich da nochmal jemand mit mehr juristischem Background äußern könnte...
Vielen Dank.

Kleeblatt

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Die Rechtsprechung hat das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung entwickelt. Da dadurch ein aktueller Bedarf gedeckt werden soll, können diese Leistungen nur im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht und für dieses gefordert werden (vgl. hierzu BVerwG vom 4. Mai 2017, Az. 2 C 60/16).

untersterDienst

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Könnte man bitte den Rechner für Bayern dahingehend erweitern, dass der OFZ für die Kolleginnen und Kollegen mit Bestand auch richtig rechnet. Ich muss quasi den "alten" nutzen, da wir schon letztes Jahr verheiratet waren, und der Familienzuschlag Stufe 1 abgerechnet wird. Die Neuen gelten doch nur für Änderungen ab 2023 im Familienstand?

DJ91

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Hallo Freunde,

mir wurde gerade von meiner Besoldungsstelle (Landkreis) mitgeteilt, dass die Nachzahlung für den Landkreis erst durch den Kreistag beschlossen werden muss. War mir vorher so nicht bekannt.

Ist das tatsächlich richtig?

Grüße

R Go

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Hallo Freunde,

mir wurde gerade von meiner Besoldungsstelle (Landkreis) mitgeteilt, dass die Nachzahlung für den Landkreis erst durch den Kreistag beschlossen werden muss. War mir vorher so nicht bekannt.

Ist das tatsächlich richtig?

Grüße

Ja, die Entscheidung, ob auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wird, obliegt dem Kreistag beim Landkreis (entsprechend den Gemeinde/- Stadt/- Marktgemeinderäten bei Gemeinden/Städten/Märkten).

Hierbei geht es um eine freiwillige mögliche Nachzahlung der Differenzen im Familien- und Ortszuschlag vor dem 01. Januar 2023 im Vergleich zum aktuellen Besoldungsgesetz, wenn man nicht schon Widerspruch oder Klage eingereicht hat - in dem Fall hätte man einen Rechtsanspruch auf Nachzahlung. Für die Besoldung nach aktuellem BayBesG ab 01.01.2023 braucht es aber keinen Ratsbeschluss, die ist auch so zu gewähren.

Wobei ich mir mit dem 01.01.23 nicht sicher bin, da irgendwie vor und nach dem 01.04.2023 rumgerechnet wird... was aber unlogisch wäre, denn wenn in den Monaten Januar, Februar und März nicht der aktuelle Orts- und Familienzuschlag gewährt wird, reicht man einfach bis zum Jahresende Widerspruch - und wenn nötig Klage - ein und schon sollte die Nachzahlung auch für die drei Monate stehen.

derSchorsch

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Gerade durch Zufall entdeckt. Der erste bayerische Musterwiderspruch eines Verbandes/Gewerkschaft?

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

Was mir nicht gefällt, ist dass sich hier alles nur auf das Jahr 2023 bezieht. Die vergangene Jahre, in denen durch Schreiben des LfF auf die "zeitnahe Geltendmachung" von Ansprüchen verzichtet wurde, sind nicht genannt.
Das halte ich für einen großen Fehler. Oder wie seht ihr das?
Macht es evtl. Sinn, jetzt noch separate Widersprüche für jedes der vergangenen Jahre (mit Schreiben des LfF) einzulegen? Oder ist es juristisch unbedenklich, alles in einem Widerspruch (inkl. 2023) zu fordern, bzw. für alle Jahre in einem einzigen Schreiben zu widersprechen?

HeldDerKindheit

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Hallo Schorsch, das interessiert mich auch.

Auf die Anfrage nach einem Musterwiderspruch an den BPV bekam ich vor einem Monat als Antwort:

…wie Sie dem Newsletter des bpv vom Juli entnommen haben :

ist der Fall bereits entschieden und das kompensierende Gesetz bereits in
Kraft. Insofern haben wir keinen weiteren Musterwiderspruch erstellt.

Mich wundert, warum dich Verbände untätig sind. Mit der Einführung des Bürgergelds und der kommenden Erhöhung und mit der vergangenen Inflationsrate kann doch die Alimentation nicht angemessen sein.

SchrödingersKatze

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Ich habe beim BPV vor knapp einem Monat per Mail danach gefragt, da kam eine Antwort dass sich der zugehörige SB melden wird.
Letzte Woche nochmal nachgehakt, da kam bisher gar keine Antwort.
Da das jetzt nicht das erste mal war, werde ich mich zum nächstmöglichen Zeitpunkt vom BPV verabschieden.

starmanu13

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Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.

Warum ab 01.04.2023?

Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?

Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.


Unser Landkreis hat jetzt einer rückwirkenden Gewährung ab 01.01.2020 zugestimmt.