Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
starmanu13:
Ich bekam jetzt ab 04/2023 eine Rückrechnung wegen dem neuen Orts- und Familienzuschlag. Ich bin kommunaler Beamter in einem oberbayerischen Landratsamt.
Warum ab 01.04.2023?
Bekommt man das auch weiter rückwirkend? Was muss ich dazu tun?
Kann das sein? Habe von 04/23 bis 09/23 für 3 Kinder in Ortsklasse 2 einen Betrag von 1099,05 Euro bekommen und ab 10/23 einen Betrag von 1263,66 Euro erhalten. Ich habe 2 Zählkinder (das älteste und das 3. Älteste). Das Älteste hat im August 23 die Ausbildung beendet.
Kreuzschiene:
--- Zitat von: Kleeblatt am 22.10.2023 13:07 ---Nein,
Besoldung ist auch vom Haushaltsrecht abhängig.
Der Widerspruch muss also dem Grunde nach in lfd. Kalenderjahr erhoben werden.
Dies ist auf jeden Fall rechtlich der sicherste Weg.
Es gibt auch Ausnahmen, aber das sind juristische Spitzfindigkeiten.
--- End quote ---
Was wären das denn für Ausnahmen?
Es fühlt sich für mich ein wenig seltsam an, wenn ein Widerspruch, den man am 1.1. für den Dezember des Vorjahres einlegt, schon verfristet wäre.
Mir wurde irgendwann mal eingebläut, wenn es keine Rechtsbehelfsbelehrung im VA gibt, dann wäre die Widerspruchsfrist ein Jahr.
Würde mich freuen, wenn sich da nochmal jemand mit mehr juristischem Background äußern könnte...
Vielen Dank.
Kleeblatt:
Die Rechtsprechung hat das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung entwickelt. Da dadurch ein aktueller Bedarf gedeckt werden soll, können diese Leistungen nur im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht und für dieses gefordert werden (vgl. hierzu BVerwG vom 4. Mai 2017, Az. 2 C 60/16).
untersterDienst:
Könnte man bitte den Rechner für Bayern dahingehend erweitern, dass der OFZ für die Kolleginnen und Kollegen mit Bestand auch richtig rechnet. Ich muss quasi den "alten" nutzen, da wir schon letztes Jahr verheiratet waren, und der Familienzuschlag Stufe 1 abgerechnet wird. Die Neuen gelten doch nur für Änderungen ab 2023 im Familienstand?
DJ91:
Hallo Freunde,
mir wurde gerade von meiner Besoldungsstelle (Landkreis) mitgeteilt, dass die Nachzahlung für den Landkreis erst durch den Kreistag beschlossen werden muss. War mir vorher so nicht bekannt.
Ist das tatsächlich richtig?
Grüße
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version