Autor Thema: [BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile  (Read 40890 times)

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Fehler im Rechner. Update erfolgt bis nächste Woche.

AnToK

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Dankeschön

chippy1979

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Danke für die Info

chippy1979

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Hi, gibts schon ein Update bzgl des Fehlers im BY Rechner? Danke für die Mühen und Info. LG

chippy1979

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Fehler im Rechner. Update erfolgt bis nächste Woche.

Hi sry, gibt es schon eine Aussage zur Korrektur in dem BY Besoldungsrechner BETA 2023?
Die Sonderzahlung Familie ist nicht mehr integriert.

Danke für die Info.

LG

BYBeamterBY

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Fehler im Rechner. Update erfolgt bis nächste Woche.

Würde mich auch interessieren! Ist schon absehbar, bis wann das Update eingespielt sein wird?

Danke!

michelsen

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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie es sich in Zukunft bei folgender Konstellation mit meinen Bezügen verhält?

Meine Ex-Lebensgefährtin: Ebenfalls Beamtin in Bayern, zieht unser gemeinsames Kind bei sich auf und ist auch Kindergeld- und Familienzuschlagempfängerin nach aktuellem Recht.

Der Beta Rechner sagt mir allerdings, dass ich zukünftig in der Stufe 1 hänge. Bis jetzt habe ich vom Familienzuschlag keinen Cent gesehen, obwohl ich mich so oft es geht um unseren gemeinsamen Sohn kümmere. Kann ich nach neuem Recht mit einer Nachzahlung rechnen oder bleibt für mich alles beim Alten und ich komme in die Stufe L (trotz Kind)?

BYBeamterBY

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Fehler im Rechner. Update erfolgt bis nächste Woche.

Ich wollte mal nachfragen, ob es hier Neuigkeiten gibt?

chippy1979

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keine neuen infos oder?

Danke

BYBeamterBY

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Fehler im Rechner. Update erfolgt bis nächste Woche.

Ich glaube, so langsam würden sich alle über ein Update freuen! Danke!

algo86

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Vor allem, nachdem das Gesetz mittlerweile beschlossen wurde!

Segglmeier

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Gemach gemach... ganz so einfach ist das nicht wie es auf den ersten Blick erscheint.

Es fehlt noch die Möglichkeit "Ehepartner Beamter", eben damit der Rechner den Zuschlag nicht quotelt nach der Arbeitszeit.

Finanzer

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Was Segglmeier schreibt.... beschweren Sie sich bei Ihrer Landesregierung, die diesen Murks zu verantworten hat.

Diese ganzen Extraparameter in den Rechner einzubauen dürfte wahrlich nicht einfach sein.

Bengi28

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A propos Murks der Regierung:

Ich verstehe nicht, warum Verheiratete ohne Kinder in den Stufen 1-6 einen Zuschlag bekommen, Ledige aber nicht. In Stufe 7 ist der Zuschlag schließlich gleich. Ich würde es eher anders herum sehen, da man zusammen günstiger wohnt, als alleine. Welche Mehrkosten sollen Verheiratete gegenüber Ledigen haben?

Wenn es ein Gesetz zur Förderung von Ehen wäre, könnte man es verstehen. Hier geht es aber um die Kosten nach Ort und Familiengröße.

Was unterscheidet den Ledigen in Stufe 6 zur Stufe 7, die eine Ungleichbehandlung zu Verheirateten gerechtfertigt?

Im Entwurf findet sich bei den nicht übernommenen Forderungen ja folgender Absatz:
Zitat
Der Gesetzentwurf erweise sich als Förderung des Ballungsraums München unter Benachteiligung des übrigen Freistaates Bayern. Dies verdeutliche die allein in Ortsklasse VII einzuführende Stufe L. Es fehle der Nachweis, dass die Wohn- und Lebenshaltungskosten hauptsächlich im Ballungsraum München derart stark steigen würden, um eine besondere Berücksichtigung zu rechtfertigen. Angesichts allgemein gestiegener Wohn- und Lebenshaltungskosten sei unverständlich, wieso nicht alle ledigen Besoldungsempfänger in Bayern an Stufe L abgestuft in selber Höhe wie Stufe V und rückwirkend seit 2020 partizipieren könnten. Auch die Stufe V offenbare mit ihrer überstarken Degression in den Ortsklassen VI und niedriger gleichsam eine irritierende Fokussierung auf den Ballungsraum München. Wieso in Ortsklasse VII der Orts- und Familienzuschlag für Ledige betragsmäßig mit dem für kinderlos Verheiratete übereinstimmt, sei unverständlich.
« Last Edit: 13.03.2023 09:29 von Bengi28 »

Anwender

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Hallo Admin,

wie sieht es nun eigentlich mit der Aktualisierung des Besoldungsrechners für BY aus?
Was mir noch fehlt ist die Eingabemöglichkeit für den Teilzeitanteil des Ehegatten, der ebenfalls Beamter/in ist, um den kindbezogenen Familienzuschlag in voller Höhe zu erhalten, wenn beide in Teilzeit beschäftigt sind, vgl. Art. 36 (5) S. 6 BayBesG.