Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
derSchorsch:
http://dshufelix.selfhost.eu:8080/2024/01/31/gdp-muenchen-flurfunk-januar/
Hier wird aus Kreisen Verdi GdP berichtet, dass die eingereichten Widersprüche der Landesbeamten in Bayern abgelehnt werden sollen. Genaue Quelle unbekannt.
--- Zitat ---06. Anfechten der Besoldung:
Wir wurden bereits oft gefragt, warum wir die Anfechtung der aktuellen Besoldung nicht befürworten.
Die Alimentation wird unter der Berücksichtigung von Änderungen beim Bürger- und Wohngeld als verfassungskonform angesehen. Die Verfahren werden nicht ruhend gestellt, so wie es damals vor 2020 war. Somit werden Ablehnungsbescheide kommen. Sollte so ein Ablehnungsbescheid kommen, müsste innerhalb eines Monats eine begründete Klage einreicht werden. Hier kommt es nun zum Problem. Das Prozesskostenrisiko (Anwalt und Gerichtskosten) muss der Kläger vorerst selbst tragen, bei einem ungewissem Ausgang. Es kann nicht im Interesse des Dienstherrn sein, von einer Klagewelle überzogen zu werden. Vielmehr muss man den Gewerkschaften die Möglichkeit der Verbandsklage ermöglichen. Der DGB hat hierzu bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben. Bei einer Verbandsklage wird es den Gewerkschaften ermöglicht für ihre Mitglieder ein Verfahren anzustrengen.
Einen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen – ohne wirklich triftigen Grund – halten wir aktuell schon allein wegen der oben genannten Risiken für einen Aktionismus, der aktuell nicht zum Ziel führen wird. Vielmehr sollten wir noch abwarten wie sich die Bürgergelderhöhung auswirken wird.
--- End quote ---
Besser schon mal auf die Klagen vorbereiten!
Allgäuer:
--- Zitat von: derSchorsch am 04.02.2024 11:01 ---Besser schon mal auf die Klagen vorbereiten!
--- End quote ---
Ich bin kein gelernter Verwaltungsbeamter, also seht mir meine vielleicht naive Frage nach:
Wäre es, wenn es so kommen sollte, nicht sinnvoll, wenn sich hier bay. Landesbeamte zusammenschließen mit einer Klage? Das Partnereinkommen trifft doch jeden Beamten in Bayern gleich, egal ob verheiratet oder die Anzahl der Kinder/pflegebedürftigen Personen die im Haushalt leben.
Wenn dies nicht möglich ist, würde ich mich über eine Unterstützung beim Aufbau einer Klage sehr freuen und natürlich auf erkenntlich zeigen. Im Forum habe ich gelesen, dass in erster Instanz oft kein Rechtsbeistand benötigt wird?!
PolareuD:
--- Zitat von: Allgäuer am 05.02.2024 07:49 ---
--- Zitat von: derSchorsch am 04.02.2024 11:01 ---Besser schon mal auf die Klagen vorbereiten!
--- End quote ---
Ich bin kein gelernter Verwaltungsbeamter, also seht mir meine vielleicht naive Frage nach:
Wäre es, wenn es so kommen sollte, nicht sinnvoll, wenn sich hier bay. Landesbeamte zusammenschließen mit einer Klage? Das Partnereinkommen trifft doch jeden Beamten in Bayern gleich, egal ob verheiratet oder die Anzahl der Kinder/pflegebedürftigen Personen die im Haushalt leben.
Wenn dies nicht möglich ist, würde ich mich über eine Unterstützung beim Aufbau einer Klage sehr freuen und natürlich auf erkenntlich zeigen. Im Forum habe ich gelesen, dass in erster Instanz oft kein Rechtsbeistand benötigt wird?!
--- End quote ---
Infos zur Erhebung einer Klage:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/klage-erheben-rechte-sichern/#
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2017/12/Klagebegründung.pdf
https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/widerspruch-und-klage/widerspruch-und-klage/news/besoldung-musterklage
Allgäuer:
Danke für die Links.
Der DRB LV Berlin ist hier einen guten Weg gegangen. Für mich bleibt die Hoffnung, dass z.B. der BRV ein ähnliches Muster zur Verfügung stellt. Ohne so eine Vorlage wäre ich zugegebenermaßen überfordert und könnte nur hoffen, dass meine Rechtschutzversicherung die Deckung übernehmen würde.
Danke auch für Deine Links für Fachanwälte im Sammelthread "Amtsangemessene Alimentation" im Forum für Beamte des Bundes. Eine Kanzlei ist quasi bei mir um die Ecke... 8)
Surfer:
--- Zitat von: Malkav am 31.01.2024 11:02 ---
--- Zitat von: Landsknecht am 31.01.2024 10:41 ---Glaube auch SH und Bremen waren ähnlich kreativ mit dem Partnereinkommen.
--- End quote ---
Das Partnerienkommen berücksichtigen aktuell SH, HB, HH, MV, Nds (bei einer entsprechenden Verordnung gem. § 36a NBesG), RLP und BY.
Aus SH liegt eine entsprechende direkte Verfassungsbeschwerde über den dortigen dbb gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG beim BVerfG. Wenn Karlsruhe also wirklich möchte, könnte es diesem Spuk ganz schnell ein Ende bereiten. Weitere Sachermittlungen der Fachgerichte scheinen mir für die Beurteilung der Rechtsfrage "Darf der Besoldungsgesetzgeber weiteres Einkommen des Beamten oder des Partners auf die Besoldung anrechnen?" mMn nicht. Da ist der Daumen entweder zu heben oder zu senken.
Bei einer Zulässigkeit können wir wohl fest davon ausgehen, dass alle anderen Besoldugnsgesetzgeber dem Vorbild folgen werden. Die einkommensunabhängige Eingangsbesoldung in der niedrigsten Gruppe kann dann de facto auf Null Euro festgelegt werden, wenn ein ausreichend großer einkommensabhängiger "Zuschlag" gewährt wird. Mehr "Bedarf" bestünde seitens des Beamten ja nicht, wenn anderes Einkommen zur Verfügung stünde.
--- End quote ---
Weiß jemand genaueres bezüglich der Verfassungsbeschwerde in SH? Könnte man ja in den Klageantrag reinformulieren, ggf. erhöht es die Chancen den Antrag erstmal ruhend zu stellen.
LG
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version