Autor Thema: [BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile  (Read 72179 times)

Segglmeier

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
Jetzt muss ich doch auch mal vorsichtig nachhaken... wie sieht´s denn aus mit "Ehepartner Beamter" beim BY-Rechner? ;)

Segglmeier

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
Guten Morgen!

Ist denn da was geplant? Artikel 36 Absatz 5 Satz 6 des Bayerischen Besoldungsgesetzes.

Zitat
Art. 6 findet auf den Betrag keine Anwendung, wenn einer oder eine der Anspruchsberechtigten im Sinn des Satzes 4 vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder mehrere Anspruchsberechtigte in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen.

hondafahrer26

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Guten Morgen!

Ist denn da was geplant? Artikel 36 Absatz 5 Satz 6 des Bayerischen Besoldungsgesetzes.

Zitat
Art. 6 findet auf den Betrag keine Anwendung, wenn einer oder eine der Anspruchsberechtigten im Sinn des Satzes 4 vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder mehrere Anspruchsberechtigte in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen.

So wie ich es verstehe gibt es hier keine auf das neue System angepasste Variante.

Der OFZ Stufe V wird in jedem Fall im jeweiligen Umfang teilzeitgekürzt.

TomHert

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Liebe Kolleg*innen,

ich habe eine Frage, die vermutlich sehr viele betrifft und zu der man Unterschiedliches liest.
Es geht um das Thema einer möglichen Rückzahlung für

Ledige in Ortsklasse VII A12

Auf der einen Seite könnte man eine hohe Rückzahlung erwarten (2020-04/23),
auf der anderen Seite kann man es so lesen, dass die Kappungsgrenze für den "Ballungsraumzuschlag" (Ortszuschlag VII in der Rückberechnung) eben nicht rückwirkend bis 2020, sondern erst mit Wirkung ab 04/23 oder 01/23 weggefallen ist und es dementsprechend nur eine sehr geringe Rückzahlung gibt.

Kann diese Frage jemand eindeutig beantworten?

Viele Grüße aus Ortsklasse VII ;) und vielen Dank!

Tom



Segglmeier

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
Ist denn eigentlich noch damit zu rechnen, dass irgendwann im bay. Besoldungsrechner 2023b ein Haken gesetzt werden kann, wenn beide Partner zusammen mind. 100% haben damit endlich der Zuschlag korrekt und nicht an an der Teilzeit gequotelt berechnet wird?

edv123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Liebe Kolleg*innen,

ich habe eine Frage, die vermutlich sehr viele betrifft und zu der man Unterschiedliches liest.
Es geht um das Thema einer möglichen Rückzahlung für

Ledige in Ortsklasse VII A12

Auf der einen Seite könnte man eine hohe Rückzahlung erwarten (2020-04/23),
auf der anderen Seite kann man es so lesen, dass die Kappungsgrenze für den "Ballungsraumzuschlag" (Ortszuschlag VII in der Rückberechnung) eben nicht rückwirkend bis 2020, sondern erst mit Wirkung ab 04/23 oder 01/23 weggefallen ist und es dementsprechend nur eine sehr geringe Rückzahlung gibt.

Kann diese Frage jemand eindeutig beantworten?

Viele Grüße aus Ortsklasse VII ;) und vielen Dank!

Tom

Wo kann man es denn so lesen, dass das erst ab 2023 greift? Ich kenne hierzu keine Stelle und kann es mir auch aktuell nicht vorstellen...
Danke!

TomHert

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2

Also der entsprechende Paragraph (94) mit den Grenzbeträgen wurde ja erst zum April 2023 aufgehoben, daher könnte man annehmen, dass er für 2020-2022 noch gilt.

Im Gesetztestext ist immer nur von "Berechtigten" die Rede, du denen man ja, wenn man den Paragraf 94 als Grundlage nimmt, diejenigen über dem Grenzbetrag nicht gehörten.

Art. 109
Übergangsvorschriften zu orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteilen
(1) 1Berechtigte erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2023 einen orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteil in Höhe des Betrags, um den der Orts- und Familienzuschlag bei Anwendung der Art. 35 bis 37 in der am 1. April 2023 geltenden Fassung auf diesen Zeitraum den aufgrund der Art. 35 bis 37 in der jeweils geltenden Fassung tatsächlich gewährten Familienzuschlag übersteigt. 2Für die Jahre 2020 bis 2022 ist bei der Berechnung des Orts- und Familienzuschlags nach den Art. 35 bis 37 in der am 1. April 2023 geltenden Fassung anstelle der Anlage 5 auf die Anlage 11 ab- zustellen. 3Art. 36 Abs. 6 ist bei der Berechnung des Orts- und Familienzuschlags nach den Art. 35 bis 37 in der am 1. April 2023 geltenden Fassung nicht an- zuwenden. 4Eine im Zeitraum des Satzes 1 gewährte Ballungsraumzulage nach Art. 94 in der jeweils gel- tenden Fassung ist auf die nach den Sätzen 1 und 2 zu gewährenden Beträge anzurechnen.

Auf der anderen Seite würden die Tabellen zu den Nachzahlungen auf Seite 3 hier zum Beispiel wenig Sinn ergeben, da ja meiner Information zufolge sowieso lediglich bis zu A10 und teilweise A11 die Ballungsraumzulage gezahlt wurde, oder?

https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/publikationen/by/Aushaenge/202304-Besoldungsbestandteile-umgesetzt.pdf

Kann jemand diese Detailfrage genau beantworten?

Vielen Dank!

Tom



dewe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Kurze Frage:

Ich bin Anwärter (A6 - 2. QE) und verheiratet / 2 Kinder.

Laut Gehaltsabrechnung habe ich einen "OFZ Kind(er)" von 495,17 € bekommen.
Dies spuckt der Rechner auch für einen "normalen" A6er aus. Wähle ich aber AW A6 lässt er die beiden Erhöhungsbeträge (von 2x 24,60 €) weg.

Ist da nur der Rechner falsch oder muss ich mich auf eine Rückzahlung des Erhöhungsbetrags gefasst machen?

hondafahrer26

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Kurze Frage:

Ich bin Anwärter (A6 - 2. QE) und verheiratet / 2 Kinder.

Laut Gehaltsabrechnung habe ich einen "OFZ Kind(er)" von 495,17 € bekommen.
Dies spuckt der Rechner auch für einen "normalen" A6er aus. Wähle ich aber AW A6 lässt er die beiden Erhöhungsbeträge (von 2x 24,60 €) weg.

Ist da nur der Rechner falsch oder muss ich mich auf eine Rückzahlung des Erhöhungsbetrags gefasst machen?

Ich würde davon ausgehen, dass die bisherige Regelung, wonach im Bezug auf den damaligen Familienzuschlag der Stufe 1 für Anwärter die Besoldungsgruppe des Eingangsamtes maßgebend ist, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eintritt, auch für den OFZ so angewandt wird - auch wenn ich das so explizit wie vorher (Art. 35 Absatz 1 Satz 3 BayBesG a.F.) im Gesetz nicht finde.

Christian

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Gibt es schon neuere Infos zum Zeitpunkt der Auszahlung angesehen von dem "zeitnah" auf der Seite des LfF?

McMuffin

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Guten Abend,

ich habe heute meine Bezügemitteilung für Juni über den digitalen Ordner erhalten. Darin enthalten waren auch die Rückrechnungs-Perioden bis einschließlich 09/2021.

Allerdings ist mir nicht ganz klar, wieso die Rückrechnung nicht bis 01/2021 reicht? Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Rückzahlung weiter zurück reichen sollte? Oder verwechsle ich da was?

Gruß

Mc_Muffin

InVinoVeritas

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Bei der Landeshauptstadt München findet die Umsetzung wohl voraussichtlich erst mit der Juli Besoldung statt. Auch der Juni Entgeltnachweis ist noch ohne Umsetzung des hier behandelten Gesetzes.

Etwaige Nachzahlungsansprüche sollen sukzessive im Anschluss an der voraussichtlichen Umsetzung für Juli erfolgen. Keine Neuigkeiten seit 06.03.

Im Freistaat erfolgen wohl schon die Nachzahlungen… eigentlich sollten Sie rückwirkend zum Kalenerjahr 2020 stattfinden

Meierheim

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 219
Guten Abend,

ich habe heute meine Bezügemitteilung für Juni über den digitalen Ordner erhalten. Darin enthalten waren auch die Rückrechnungs-Perioden bis einschließlich 09/2021.

Allerdings ist mir nicht ganz klar, wieso die Rückrechnung nicht bis 01/2021 reicht? Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Rückzahlung weiter zurück reichen sollte? Oder verwechsle ich da was?

Gruß

Mc_Muffin

Wenn ich das richtig verstanden habe gibt es eine Rückrechnung bis 01/2020, die Nachzahlungen für dieses Jahr sollen (in Bayern) mit den Bezügen im Juni ausgezahlt werden, aber ich finden keinerlei Informationen wann die verbleibenden zwei Jahre nachberechnet werden.

Alex

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Ich habe ebenfalls meine Bezügemitteilung erhalten. Rückrechnung bis 01/2020.

hondafahrer26

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Guten Abend,

ich habe heute meine Bezügemitteilung für Juni über den digitalen Ordner erhalten. Darin enthalten waren auch die Rückrechnungs-Perioden bis einschließlich 09/2021.

Allerdings ist mir nicht ganz klar, wieso die Rückrechnung nicht bis 01/2021 reicht? Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Rückzahlung weiter zurück reichen sollte? Oder verwechsle ich da was?

Gruß

Mc_Muffin

Könnte die Antwort darin begründet liegen, dass Ihr erstes Kind September 2021 geboren ist?