Autor Thema: [BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile  (Read 40908 times)

McMuffin

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Hallo Hondafahrer,

soweit ich weiß, haben wir keine Kinder ;-)

Meine Frau und ich wohnen (seit 2019) in München und wir profitieren davon, dass mit der Neuausrichtung beide Beamte den Familienzuschlag bekommen.

Gruß Mc_Muffin

larakat

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Bei mir ein ähnlicher Fall. Rückrechnung bis 09/21.

Habe keine Kinder, nicht geheiratet und wohne schon ewig in München.

Meierheim

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Bei mir kam nun mit der Bezügemitteilung zum Juni eine Nachberechnung bis 12/2021.

eros

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Hallo zusammen,

ich melde mich auch mal zu Wort nachdem ich die Bezügemitteilung erhalten habe.

Bei mir wurde zwar alles bis 01/2020 zurückgerechnet allerdings nur der Erhöhungsbetrag und nicht die Orts-Familienzulage.

Es sollte ja nach meinem Kenntnisstand beides geben oder?

Das ganze scheint mir nicht schlüssig zu sein  ::) ???

Faser

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Liebe Kolleg*innen,

ich habe eine Frage, die vermutlich sehr viele betrifft und zu der man Unterschiedliches liest.
Es geht um das Thema einer möglichen Rückzahlung für

Ledige in Ortsklasse VII A12

Auf der einen Seite könnte man eine hohe Rückzahlung erwarten (2020-04/23),
auf der anderen Seite kann man es so lesen, dass die Kappungsgrenze für den "Ballungsraumzuschlag" (Ortszuschlag VII in der Rückberechnung) eben nicht rückwirkend bis 2020, sondern erst mit Wirkung ab 04/23 oder 01/23 weggefallen ist und es dementsprechend nur eine sehr geringe Rückzahlung gibt.

Kann diese Frage jemand eindeutig beantworten?

Viele Grüße aus Ortsklasse VII ;) und vielen Dank!

Tom

Bei mir (Bayern, bis Dezember 2022 Ortsklasse VII) wurde rückwirkend ab Januar 2020 der neue Ortszuschlag L für Ortsklasse VII rückwirkend gezahlt. Bis Oktober 2020 habe ich noch ein wenig Ballungsraumszulage erhalten. Diese wurde angerechnet. Am November 2020 wurde die neue Stufe L rückwirkend voll gezahlt.
Es gibt also ab 2020 keine Kappungsgrenze mehr.

Segglmeier

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Meine Frau hat den vollen Aufpreis zum OFZ 2 Kinder zurück bis 2020 jetzt auf dem Zettel stehen. Bei mir mit verheiratet nur zurück bis 1/23?

Zeena

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Hallo zusammen,

ich melde mich auch mal zu Wort nachdem ich die Bezügemitteilung erhalten habe.

Bei mir wurde zwar alles bis 01/2020 zurückgerechnet allerdings nur der Erhöhungsbetrag und nicht die Orts-Familienzulage.

Es sollte ja nach meinem Kenntnisstand beides geben oder?

Das ganze scheint mir nicht schlüssig zu sein  ::) ???

Das ist witzig, ich habe den OFZ bekommen mit Rückrechnung bis 01/2020 allerdings nicht den Erhöhungsbetrag. Hab gleich mal eine E-Mail an das Lff geschrieben.

Muenchner82

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So, hab mir das ganze zugrundeliegende Tabellengedöns jetzt mal ausführlich reingezogen. Das ist ja hinten und vorne unlogisch. Man hat für 2022, 2021 und 2020 fiktive Tabellen veröffentlicht in denen der Zuschlag Stufe V niedriger ist als der tatsächlich gezahlte Familienzuschlag Stufe I. Die in den Tabellen zugrundeliegenden Werte für OK VII entsprechen genau der jeweils gültigen Höhe der Ballungsraumzulage.
Wenn man jetzt davon ausgeht, dass mit einem Gesetz das 2023 erlassen wurde die bereits 2020 festgestellte Verfassungswidrigkeit der Besoldung geheilt werden soll kann da was von der Systematik nicht passen (vor allem auch im Hinblick auf die Inflation seitdem).
Meiner bescheidenen Meinung nach hätte man MINDESTENS für alle Jahre den jeweils gültigen Familienzuschlag Stufe I in der neuen Stufe V bei Ortsklasse I zugrunde legen müssen und dann abgestuft bis in Stufe VII mit dem Familienzuschlag Stufe I zzgl. Ballungsraumzulage.
Widerspruch gegen die Besoldung ansich ist schon Anfang Mai erfolgt und Widerspruch gegen die Nachzahlung wird die nächsten Tage folgen.

eros

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Hallo zusammen,

ich melde mich auch mal zu Wort nachdem ich die Bezügemitteilung erhalten habe.

Bei mir wurde zwar alles bis 01/2020 zurückgerechnet allerdings nur der Erhöhungsbetrag und nicht die Orts-Familienzulage.

Es sollte ja nach meinem Kenntnisstand beides geben oder?

Das ganze scheint mir nicht schlüssig zu sein  ::) ???

Meine Quelle im LfF sagt das meine Berechung stimmt  :-\ :-[ :'(

Traurig traurig was für einen Wert man hier hat.....

Hat jemand eine Musterklage für neuen Besoldung? =)

suiris

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Frage in die Runde:
Woraus ergibt sich denn die monatliche Nachzahlung von je - meist - 9,31€ (2022,2021) bzw. 9,18€ (2020) und die monatliche Nachzahlung von 24,14€ - statt nur 13,62€ - für Januar bis März 2023, wenn man vorher die Ballungsraumzulage bekommen hat und jetzt die Ortszulage L bekommt?

Ich dachte Ortszulage L wäre gleich hoch wie die alte Ballungsraumzulage. Abgesehen von der Erhöhung der Ortszulage um 10% zum Anfang des Jahres (daher die erwarteten 13,62€).
Ich tippe da auf einen Fehler im Verständnis meinerseits, insbesondere da andere die gleiche Nachzahlung erhalten.

Muenchner82

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Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:

Zitat
Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:

Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11 
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag

damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.

eros

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Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:

Zitat
Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:

Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11 
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag

damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.

ich drücke es mal in meinen Worten aus und hoffe auf evtl. Klarstellung falls ich daneben liegen sollte:

Orts und Familienzulage (NEU berechnet, nach Urteil) -(minus)- Orts und Familienschlag (ALT, bereits gezahlt) + Erhöhungsbetrag nach Ortsklasse x Anzahl Kind = Nachzahlung

oder irre ich mich da??

Muenchner82

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Wenn Du genau so rechnest wie im FMS beschrieben kommst Du auch genau auf die Ergebnisse der Rückrechnung.
Deiner Berechnung kann ich nicht ganz folgen, es fehlt u.a. die Berücksichtigung der JSZ und Abzug der Ballungsraumzulage, sofern bezahlt. Die erwähnten Anlagen (5 aktuell + 11 für 2022, 2021 und 2020) findest Du u.a. unter: https://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx

suiris

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Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:

Zitat
Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:

Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11 
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag

damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.

Ok. Mit dem Hinweis hab ich den Grund jetzt gefunden; auf das FMS habe ich gerade keinen Zugang. Für die alte Ballungsraumzulage gab es anders als beim Familienzuschlag nicht die Sonderzahlung von 84,29% / 12 pro Monat nach Art 83 Abs. 2 Nr. 4 BayBesG iVm Art 83 Abs. 1 BayBesG.

Vielen Dank.  :)

McMuffin

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Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:

Zitat
Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:

Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11 
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag

damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.

Mag sein, dass ich nicht genau verstehe was du meinst, aber dein Zitat erklärt nicht, wieso ich und andere die Rückzahlung nur bis einschließlich 09/2021 bekommen, oder?

Grüße