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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Muenchner82:
Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:
--- Zitat ---Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag
--- End quote ---
damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.
eros:
--- Zitat von: Muenchner82 am 23.05.2023 12:48 ---Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:
--- Zitat ---Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag
--- End quote ---
damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.
--- End quote ---
ich drücke es mal in meinen Worten aus und hoffe auf evtl. Klarstellung falls ich daneben liegen sollte:
Orts und Familienzulage (NEU berechnet, nach Urteil) -(minus)- Orts und Familienschlag (ALT, bereits gezahlt) + Erhöhungsbetrag nach Ortsklasse x Anzahl Kind = Nachzahlung
oder irre ich mich da??
Muenchner82:
Wenn Du genau so rechnest wie im FMS beschrieben kommst Du auch genau auf die Ergebnisse der Rückrechnung.
Deiner Berechnung kann ich nicht ganz folgen, es fehlt u.a. die Berücksichtigung der JSZ und Abzug der Ballungsraumzulage, sofern bezahlt. Die erwähnten Anlagen (5 aktuell + 11 für 2022, 2021 und 2020) findest Du u.a. unter: https://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx
suiris:
--- Zitat von: Muenchner82 am 23.05.2023 12:48 ---Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:
--- Zitat ---Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag
--- End quote ---
damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.
--- End quote ---
Ok. Mit dem Hinweis hab ich den Grund jetzt gefunden; auf das FMS habe ich gerade keinen Zugang. Für die alte Ballungsraumzulage gab es anders als beim Familienzuschlag nicht die Sonderzahlung von 84,29% / 12 pro Monat nach Art 83 Abs. 2 Nr. 4 BayBesG iVm Art 83 Abs. 1 BayBesG.
Vielen Dank. :)
McMuffin:
--- Zitat von: Muenchner82 am 23.05.2023 12:48 ---Ich zitiere hier einfach mal aus dem entsprechenden FMS:
--- Zitat ---Der monatliche Nachzahlungsbetrag ermittelt sich wie folgt:
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 bzw. Anlage 11
./. Familienzuschlag alt
weiter nur falls Betrag > 0,00 €
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12)
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt)
= monatlicher Nachzahlungsbetrag
--- End quote ---
damit sollte jeder in der Lage sein die Beträge auf der Bezügemitteilung nachzuvollziehen.
--- End quote ---
Mag sein, dass ich nicht genau verstehe was du meinst, aber dein Zitat erklärt nicht, wieso ich und andere die Rückzahlung nur bis einschließlich 09/2021 bekommen, oder?
Grüße
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