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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Muenchner82:
Doch das erklärt es. Schau Dir die zugrundeliegenden Tabellen mit den ausgedachten Werten an (Anlage 11). Da ist es schwierig auf eine Nachzahlung für die Jahre 2021 und 2020 zu kommen.
McMuffin:
--- Zitat von: Muenchner82 am 24.05.2023 08:55 ---Doch das erklärt es. Schau Dir die zugrundeliegenden Tabellen mit den ausgedachten Werten an (Anlage 11). Da ist es schwierig auf eine Nachzahlung für die Jahre 2021 und 2020 zu kommen.
--- End quote ---
Ok scheinbar steh ich auf einer Leitung, welche ich nicht zu sehen vermag…
Meine Frau und ich sind verheiratet, wohnen in München und bekommen A13. Da wird zu viel für die „alte“ Ballungsraumzulage verdient habe, bekamen wir „nur“ Familienzuschlag-Stufe e1 und somit beider jeweils ca. 75 Euro Brutto.
So wie ich das verstanden habe, werden wir nun beide in die neue Stufe V eingeordnet und da wird in München wohnen die Ortsklasse VII. Die von dir erwähnt Anlage 11 weißt hier einen Betrag von ca. 130 Euro für 2020-2022 bzw. ca 150 für 2023 aus. Und weiter verstehe ich es so, dass wir nun beide diesen Familienzuschlag in voller Höhe bekommen (früher wurde der Familienzuschlag ja auf beide Ehepartner aufgeteilt).
Somit müssten wir doch für die Jahre 2020-2022 jeweils eine Nachzahlung von ca. 130-75=55 Euro pro Monat bekommen.
Wo liegt mein Fehler / wo ist die Leitung auf der ich stehe?
Muenchner82:
Hallo, dann müsste die Nachzahlung gem. Rechenschema wie folgt aussehen:
für 2023 Nachzahlung pro Monat = 80,28€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 = 149,83
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 149,64 = 74,82
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag = 75,01
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 5,27
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 80,28
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 80,28€
für 2021 und 2022 (außer Dezember 2022) Nachzahlung pro Monat = 63,91€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 11 = 132,50
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 145,56 = 72,78
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag = 59,72
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 4,19
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 63,91
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 63,91€
für 2020 (außer Dezember) Nachzahlung pro Monat = 63,03€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 11 = 130,67
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 143,54 = 71,77
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag = 58,90
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 4,13
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 63,03
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 63,03€
McMuffin:
--- Zitat von: Muenchner82 am 25.05.2023 10:00 ---Hallo, dann müsste die Nachzahlung gem. Rechenschema wie folgt aussehen:
für 2023 Nachzahlung pro Monat = 80,28€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 5 = 149,83
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 149,64 = 74,82
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag = 75,01
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 5,27
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 80,28
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 80,28€
für 2021 und 2022 (außer Dezember 2022) Nachzahlung pro Monat = 63,91€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 11 = 132,50
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 145,56 = 72,78
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag = 59,72
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 4,19
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 63,91
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 63,91€
für 2020 (außer Dezember) Nachzahlung pro Monat = 63,03€
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gem. Anlage 11 = 130,67
./. Familienzuschlag alt = 1/2 von 143,54 = 71,77
weiter nur falls Betrag > 0,00 € - Differenzbetrag = 58,90
+ Sonderzahlungs-Anteil ("Betrag > 0,00 €" x 84,29 % : 12) = 4,13
= Summe Nachzahlung Orts- und Familienzuschlag = 63,03
./. Ballungsraumzulage (falls gezahlt) -
= monatlicher Nachzahlungsbetrag = 63,03€
--- End quote ---
Wow! Also erstmal danke, dass du dir so viel Mühe machst um mir zu helfen, meine Abrechnung zu verstehen :-)
Und deine Zahlen stimmen vom Prinzip auch. Nur das die Rückzahlungen eben im Sep. 21 aufhören.
Ich kann mir das eigentlich nur so erklären, dass man sich entschieden hat die Rückzahlen auf 2 Monate aufzuteilen…? Und dementsprechend erwarte ich, dass die restliche Rückzahlung dann im nächsten Monat folgt.
Grüße
Mc_Muffin
Muenchner82:
Gerne, das ist merkwürdig mit dem fehlenden Zeitraum. Du solltest gegen die Nachzahlung aber ohnehin Widerspruch einlegen, weil die Zahlen schlicht nicht logisch sind. Der Freistaat ist ja der Meinung mit dem neuen Gesetz die seit 2020 bestehende Verfassungswidrigkeit der Besoldung geheilt zu haben. Aus dieser eigenen Logik heraus müsste für die Nachzahlung aber die aktuelle Anlage 5 (OFZ Tabelle für 2023) genommen und mit den Erhöhungen der letzten Jahre rückgerechnet werden, man hat sich allerdings aus ausschließlich monetären Gründen die Tabellen für die Jahre 2022, 2021 und 2020 (Anlage 11) einfach frei ausgedacht.
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