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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Muenchner82:
So das LfF hat mir am Wochenende ganz analog eine Bestätigung meines Widerspruchs geschickt, da wird erstmal nicht viel passieren, was mir auch ganz Recht ist: "Die Entscheidung über den Widerspruch/Antrag erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt"
Ich hoffe noch auf eine richtige Ruhendstellung der Widerspruchsstelle bis die entsprechenden Urteile ergangen sind.
Grisupoli:
Hallo liebe Mitstreiter,
die DPolG hatte mir zunächst Rechtsschutz gewährt.
Ich habe mit mehr als zehn Anwälten gesprochen. Fast alle haben auf Grund fehlender fachlicher Kompetenz eine Übernahme abgelehnt. Die einzigen zwei, welche es übernommen hätten gaben an, dies nicht zu den Standardsätzen zu machen, da der Aufwand in dieser Sache enorm sei.
Beide wären Profis in der Sache gewesen haben aber glaubhaft dargelegt, dass hier mehrere hundert Stunden Aufwand zustande kommen werden. Zudem haben beide mit Kosten für mich selbst ohne Übernahme durch den Rechtsschutz von einem fünfstelligen Betrag veranschlagt. Diesen würde ich auch im Falle, wenn ich Gewinne nicht zurückbekommen. Eine Rückerstattung würde nur für Standardsätze erfolgen.
Aus diesem Grund hatte ich am 13.06.2023 bei der DPolG einen Antrag auf Erweiterung meines Rechtsschutzes gestellt.
Dieser wurde in der heutigen Sitzung des Landesvorstandes der DPolG abgelehnt.
Ich habe soeben meinen meinen Rechtschutzantrag zurückgezogen und meine Mitgliedschaft bei der DPolG gekündigt.
Von einer Gewerkschaft die ihre Mitglieder vertreten soll erwarte ich mehr!
Vom Landesvorsitzenden wurde begründet: Man hätte unter gleichen Voraussetzungen den Kollegen wegen dem Tattoowunsch bis vor das BVerfG begleitet und alles bezahlt. Es gabe eine rechtsschutzverordnungen nach der eine Erweiterung nicht möglich wäre.
Hier wird eine popelige Klage wegen Tattoos mit einer wirklich für alle Beamten relevante Klage in einen Topf geworfen.
Unter diesen Voraussetzungen brauche ich keine Gewerkschaft!
chippy1979:
Besteht der Fehler mit der Sonderzahlung Familie in Rechner BY immer noch oder entfällt zukünftig tatsächlich diese Sonderzahlung?= Danke für die Info.
LG
Malkav:
Und es gibt neues aus dem weißblauen Märchenland (genauer aus dem dortigen FM) ;D
Ein zuständiger Referent (Herr Krää) hat sich in der aktuellen RiA 2023, 100 dazu hinreißen lassen die neue Gesetzeslage zu erläutern.
"Zu beobachten ist dabei, dass der bayerische Gesetzgeber bei der Typisierung des zu berücksichtigenden
weiteren Einkommens im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums eher vorsichtig und für die Beamtinnen
und Beamten vorteilhaft vorgeht."
So einen netten Gesetzgeber haben wir da in München!
Herr Krää betont auch gleich an zwei Stellen ausdrücklich, dass man im Grundsicherungsrecht zusätzlich auf das Vermögen eines Anspruchsberechtigten zurückgreift. Wie viele Stunden wurden wohl mit der Prüfung verbracht wurden, ob man das nicht auch für Beamt:innen realisieren könnte/sollte ("sorry lieber Landesbeamter in Starnberg ... ein Eigenheim bedeutet eine faktische Besoldungskürzung")?
Was würde ich dafür geben in einer Abteilungs- oder Referatsbesprechung beim Brainstorming dabei zu sein :D
SwenTanortsch:
Im Märchenland sorgen märchenhafte Schriften wiederkehrend für märchenhafte Zeiten: Habt Dank für den Hinweis, Malkav: Auf diesen Beitrag bin ich echt gespannt!
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