Am besten finde ich an der neuen Regelung, die Kürzung der Verheiratetenzuschlages durch die Hintertür.
Der verheiratete Beamte ohne Kinder erhält ja einen Bestandsschutz und hat somit keinen finanziellen Nachteil.
Der verheiratete Beamte mit Kindern hat zukünftig das Problem, dass wenn die Kinder groß sind und die Kinderzulage weg fällt, er automatisch in neue Regelung überführt wird und nur noch dien halben Verheiratetenzuschlag erhält. Hier gibt es keinen Bestandsschutz.
Fazit: Der Kinderlose erhält unbefristet den vollen Zuschlag, der Familienvater-Mutter wird bestraft und erhält nur noch das halbe Geld.