Autor Thema: [BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile  (Read 72179 times)

Beamter

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Ja, tatsächlich steht seit dem 21.06.2023 auf Wilma (Landeshauptstadt München), dass die Einhaltung des Termins mit den Julibezügen nicht eingehalten werden konnte und nun voraussichtlich mit den Augustbezügen umgesetzt werden soll.

Nach einer sonst ganz seriösen Quelle die bei der LHM sitzt, mit der Augustbesoldung wird der OFZ April bis August ausbezahlt. Geplant ist im September der Zeitraum beginnend mit 01.01.2020 zur Auszahlung zu bringen.

Meierheim

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In meiner Bezügemitteilung vom Juni wurde der OFZ bis 12/2021 nachberechnet, für den Zeitraum von 1/2020 bis 11/2021 erfolgte auch im Juli keine Abrechnung. Gibt es da eine aktuelle Zeitplanung?

Kleeblatt

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evtl. errechnet sich in dem Zeitraum keine Nachzahlung,
hier die Werte zum selberrechnen:
https://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx#informationen

Mingara

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Die städt. Beamten können über WILMA bereits ihre August-Bezüge einsehen...für mich heute ein sehr befriedigendes Ergebnis.

Segglmeier

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 Ob der Besoldungsrechner den OFZ jemals für Teilzeit endlich korrekt rechnen können wird? So ist er jedenfalls praktisch nutzlos...

eros

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ohhh... in wie fern ist er denn falsch? bringt er mehr oder weniger raus?

Bräuchte den Rechner für meine Elternzeit in Teilzeit

untersterDienst

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Auch der Familienzuschlag für diejenigen, die ihn bis zur Änderung in der alten Form erhielten ist nicht möglich.
Wo wir gerade dabei sind... die Leistungsstufe fehlt, klar eine Stufe höher eingeben geht auch aber sieht schöner aus.
VG

Segglmeier

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ohhh... in wie fern ist er denn falsch? bringt er mehr oder weniger raus?

Bräuchte den Rechner für meine Elternzeit in Teilzeit
Wenn man mit Teiltzeit rechnet, dann rechnet er auch den OFZ nur anteilig. Hier fehlt mindestens eine Checkbox "Partner auch Beamter, zusammen mind. 100%", weil wenn zusammmen 100% oder mehr, dann gibt es auch den vollen OFZ selbst wenn der Berechtigte nur TZ ist.

Nazair

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Am besten finde ich an der neuen Regelung, die Kürzung der Verheiratetenzuschlages durch die Hintertür.

Der verheiratete Beamte ohne Kinder erhält ja einen Bestandsschutz und hat somit keinen finanziellen Nachteil.
Der verheiratete Beamte mit Kindern hat zukünftig das Problem, dass wenn die Kinder groß sind und die Kinderzulage weg fällt, er automatisch in neue Regelung überführt wird und nur noch dien halben Verheiratetenzuschlag erhält. Hier gibt es keinen Bestandsschutz.

Fazit: Der Kinderlose erhält unbefristet den vollen Zuschlag, der Familienvater-Mutter wird bestraft und erhält nur noch das halbe Geld.

newT

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Fazit: Der Kinderlose erhält unbefristet den vollen Zuschlag, der Familienvater-Mutter wird bestraft und erhält nur noch das halbe Geld.
Der Bestandsschutz nimmt aber nicht an den Besoldungserhöhungen teil und somit schmilzt der Betrag solange ab, bis er auch bei Stufe V angekommen ist.

Nazair

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Das mag ja sein, aber wieviel Jahre dauert es, bist man von 77 Euro auf die aktuellen 150 Euro kommt? Der Verlust bis dahin ist nicht ohne.

Kleeblatt

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wie ich schon mehrmals hier geschrieben habe, das nennt sich KÜRZUNG.
Auch Abschmelzen, also kleiner machen, ist kürzen.

untersterDienst

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Bin ja mal gespannt ob die Abrechnungen, wie angekündigt kommen...

Kreuzschiene

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Mit der Novemberabrechnung erhalte ich nun tatsächlich eine Nachzahlung für mein drittes Kind.
Meinen Widerspruch legte ich damals am 14. Januar 2018 für das Jahr 2017 und folgende ein.
Der Freistaat hat mir nun aber nur vom 01.01.2018 weg eine Nachzahlung iHv 313,97€ pro Monat je drittem und weiterem Kind gewährt.
Wie schätzt die hier vorhandene Schwarmintelligenz die Situation für das Jahr 2017 ein?

Bastel

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Mit der Novemberabrechnung erhalte ich nun tatsächlich eine Nachzahlung für mein drittes Kind.
Meinen Widerspruch legte ich damals am 14. Januar 2018 für das Jahr 2017 und folgende ein.
Der Freistaat hat mir nun aber nur vom 01.01.2018 weg eine Nachzahlung iHv 313,97€ pro Monat je drittem und weiterem Kind gewährt.
Wie schätzt die hier vorhandene Schwarmintelligenz die Situation für das Jahr 2017 ein?

Die 18 Tage Verspätung haben dich eine Menge Geld gekostet. Dumm gelaufen.