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[BY] Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

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eros:
ohhh... in wie fern ist er denn falsch? bringt er mehr oder weniger raus?

Bräuchte den Rechner für meine Elternzeit in Teilzeit

untersterDienst:
Auch der Familienzuschlag für diejenigen, die ihn bis zur Änderung in der alten Form erhielten ist nicht möglich.
Wo wir gerade dabei sind... die Leistungsstufe fehlt, klar eine Stufe höher eingeben geht auch aber sieht schöner aus.
VG

Segglmeier:

--- Zitat von: eros am 24.08.2023 14:05 ---ohhh... in wie fern ist er denn falsch? bringt er mehr oder weniger raus?

Bräuchte den Rechner für meine Elternzeit in Teilzeit

--- End quote ---
Wenn man mit Teiltzeit rechnet, dann rechnet er auch den OFZ nur anteilig. Hier fehlt mindestens eine Checkbox "Partner auch Beamter, zusammen mind. 100%", weil wenn zusammmen 100% oder mehr, dann gibt es auch den vollen OFZ selbst wenn der Berechtigte nur TZ ist.

Nazair:
Am besten finde ich an der neuen Regelung, die Kürzung der Verheiratetenzuschlages durch die Hintertür.

Der verheiratete Beamte ohne Kinder erhält ja einen Bestandsschutz und hat somit keinen finanziellen Nachteil.
Der verheiratete Beamte mit Kindern hat zukünftig das Problem, dass wenn die Kinder groß sind und die Kinderzulage weg fällt, er automatisch in neue Regelung überführt wird und nur noch dien halben Verheiratetenzuschlag erhält. Hier gibt es keinen Bestandsschutz.

Fazit: Der Kinderlose erhält unbefristet den vollen Zuschlag, der Familienvater-Mutter wird bestraft und erhält nur noch das halbe Geld.

newT:

--- Zitat von: Nazair am 31.08.2023 15:14 ---Fazit: Der Kinderlose erhält unbefristet den vollen Zuschlag, der Familienvater-Mutter wird bestraft und erhält nur noch das halbe Geld.

--- End quote ---
Der Bestandsschutz nimmt aber nicht an den Besoldungserhöhungen teil und somit schmilzt der Betrag solange ab, bis er auch bei Stufe V angekommen ist.

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