Autor Thema: Als E11 auf E13 Stellen bewerben - Chancen?  (Read 6591 times)

HamburgerJung

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Antw:Als E11 auf E13 Stellen bewerben - Chancen?
« Antwort #15 am: 23.12.2022 17:25 »
Ich nehme aufgrund des Nicks an du kommst aus Hamburg.

Achtung: Ich bin kein Personaler, kann also nur das wiedergeben was man mir in Hamburger Behörden mehrfach erklärt hat.

Wenn eine Beurteilung E11 mit einer Beurteilung E13 verglichen wird, wird die E11 Beurteilung abgesenkt. Da die Logik ist "Die Tätigkeiten sind einfacher als in der E13". Das bedeutet wenn E11 eine gleichgute Beurteilung wie die E13 hat, wird die E13 Beurteilung als "besser" bewertet. Um somit einen E13 bei einer Bewerbung zu schlagen muss die E11 Beurteilung über die Maßen besser sein (oder halt die E13 Beurteilung massiv schlecht ausfallen).

Aber:
Bewerben kannst du dich immer. Logisch. Dann hoffen das du die Leute im Gespräch wegrockst.

Typisches Verfahren bei Beamten. Aber bei Tarifbeschäftigten? Wo wäre denn der Vergleich zu jemandem außerhalb des öD? Oder jemandem ohne Beurteilung?

Genau das habe ich mich auch gefragt. Der Logik folgend hätte ich schlechtere Karten gegenüber jmd ohne vorherige Erfahrung in der Verwaltung.....
Ihr werdet also regelmäßig beurteilt?
Und wenn jemand von außerhalb ohne Beurteilung kommt, dann wird gesagt, der ist besser?
Was sagt der zuständige PR dazu?
Kann man da nicht ähnlich wie bei beamten eine Konkurrentenklage machen?

Bis tud auf diesen Ag angewiesen oder kannst du woanders hingehen?

Nein ich bin nicht darauf angewiesen. Mir wurde jedoch mittlerweile mehrfach bestätigt, dass dies eben in der Hamburger Verwaltung gängige Praxis ist.
Man will ja generell auch nirgends Arbeiten wo man sich mit dem PR oder sonst irgendwelchen Methoden die Stelle schnappt. Ich bin nur generell verwundert.
Wirst du jetzt regelmäßig beurteilt?
Und wie wird mit Menschen ohne Beurteilung im Verfahren umgegangen?
Also wird bei euch Aufgrund von Bemtengedöns keine Bestenauslese gemacht? und der PR hinterfragt es nicht, sondern ist Handlanger

Ja ich werde regelmäßig beurteilt.
Ich weiß nicht wie mit Bewerbern ohne Beurteilung umgegangen wird...
Bestenauslese wird anscheinend so interpretiert, dass ein E12er besser ist als ein E11er ... :D

GofX

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Antw:Als E11 auf E13 Stellen bewerben - Chancen?
« Antwort #16 am: 24.12.2022 10:35 »
Bestenauslese wird anscheinend so interpretiert, dass ein E12er besser ist als ein E11er ... :D

Was ein bullshit. Lass Dich nicht klein reden.

Ja, Du bist ein E11'er - aber ein E11'er, der nebenbei einen Master-Abschluss gemacht hat.

Wenn Dein Arbeitgeber das nicht anerkennen möchte, such Dir einen anderen.

Opa

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Antw:Als E11 auf E13 Stellen bewerben - Chancen?
« Antwort #17 am: 24.12.2022 12:58 »
Der Grundsatz der Bestenauslese gilt hier auch bei Auswahlverfahren von Tarifbeschäftigten. Wo ist das Problem?

HamburgerJung

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Antw:Als E11 auf E13 Stellen bewerben - Chancen?
« Antwort #18 am: 24.12.2022 14:35 »
Der Grundsatz der Bestenauslese gilt hier auch bei Auswahlverfahren von Tarifbeschäftigten. Wo ist das Problem?

Was genau heisst denn das eigentlich ?
Wenn jmd der eine E12 Beurteilung hat direkt einen Vorteil gegenüber einem E11er hat, dann wird diese sogenannte Bestenauslese eben so ausgelegt, dass jmd mit E12 ohne Berücksichtigung weiterer Faktoren als besser gilt.

clarion

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Antw:Als E11 auf E13 Stellen bewerben - Chancen?
« Antwort #19 am: 27.12.2022 23:42 »
Bei Euch scheinen bei Tarifbeschäftigten den gleichen Spielregeln wie bei Beamter zu gelten.

Beamte werden vor dem Hintergrund  des Statusamtes beurteilt. Von einem A12er wird mehr erwartet als von einem A11er. Der A12er muss mehr leisten um eine bestimmte Beurteilung zu bekommen  als ein A11er mit der gleichen  Note. Deshalb ist ein A12er mit einer bestimmten Note besser als ein A11er mit derselbe Note , zumindest theoretisch.

M.E ist es aber Quatsch,  diese Regelung für Beamte auf Tarifbeschäftigte runterzubrechen. Das ist ein  echter 🍎 🍐 Vergleich

WasDennNun

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Antw:Als E11 auf E13 Stellen bewerben - Chancen?
« Antwort #20 am: 28.12.2022 08:08 »
Bei Euch scheinen bei Tarifbeschäftigten den gleichen Spielregeln wie bei Beamter zu gelten.

Beamte werden vor dem Hintergrund  des Statusamtes beurteilt. Von einem A12er wird mehr erwartet als von einem A11er. Der A12er muss mehr leisten um eine bestimmte Beurteilung zu bekommen  als ein A11er mit der gleichen  Note. Deshalb ist ein A12er mit einer bestimmten Note besser als ein A11er mit derselbe Note , zumindest theoretisch.

M.E ist es aber Quatsch,  diese Regelung für Beamte auf Tarifbeschäftigte runterzubrechen. Das ist ein  echter 🍎 🍐 Vergleich
es ist Quatsch, wenn jemand von außen mit im Bewerbungsverfahren ist, da ja dieses Kriterium nicht angewendet werden kann für alle.
Es ist kein Quatsch und kein  🍎 🍐 Vergleich wenn zwei interne die beide eine Beurteilung haben miteinander vergleichen werden, da dann beide 🍎 oder 🍐 sind.
und ein EG12 Tätigkeit die mit 2 bewertet wird ist sicherlich eine "bessere 2" als eine EG5 Tätigkeit ...
Das kann man objektiv so festsetzen und vereinfacht die Auswahl.
Natürlich ist das nicht unbedingt der optimale Weg die bestmögliche Besetzung für eine Tätigkeit auszuwählen, weil sie unabhängig vom Inhalt der Tätigkeit erfolgt.

clarion

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Antw:Als E11 auf E13 Stellen bewerben - Chancen?
« Antwort #21 am: 28.12.2022 15:14 »
Wenn man hausintern ausschreibt, ist das was WasDennNun beschreibt sicherlich richtig. Aber ausweislich des allerersten Posting in diesem Thread lag der Sachverhalt hier nicht vor, sondern es wurde neu ausgeschrieben,  ohne dass dem Bewerber die Nicht-Eignung mitzuteilen.

Moon1980

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Antw:Als E11 auf E13 Stellen bewerben - Chancen?
« Antwort #22 am: 06.01.2023 22:16 »
Hamburg wendet tatsächlich die für Beamte geltende Regeln auch auf Tarifangestellte an, auch bei Beurteilungen. Dies wurde schon nehrfach moniert, so richtig will da keiner ran (...).

Es hindert dich jedoch keiner, sich das nächste Mal mit einem Zwischenzeugnis zu bewerben, in dem keine Wertigkeit mitgeteilt wird. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ergibt sich aus dem TVL, und es muss sofort ausgestellt werden.

Wenn du im jetzigen Fall keine "Welle" wie von anderen vorgeschlagen machen willst, kannst du das ad acta legen.

HamburgerJung

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Antw:Als E11 auf E13 Stellen bewerben - Chancen?
« Antwort #23 am: 07.01.2023 14:41 »
Hatte mich auch auf eine E14 beworben und wurde nun komischerweise trotz E11 Beurteilung eingeladen.
Es scheint also nicht jede Behörde so anzuwenden oder ich war eben der einzige Bewerber .... =P


Hamburg wendet tatsächlich die für Beamte geltende Regeln auch auf Tarifangestellte an, auch bei Beurteilungen. Dies wurde schon nehrfach moniert, so richtig will da keiner ran (...).

Es hindert dich jedoch keiner, sich das nächste Mal mit einem Zwischenzeugnis zu bewerben, in dem keine Wertigkeit mitgeteilt wird. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ergibt sich aus dem TVL, und es muss sofort ausgestellt werden.

Wenn du im jetzigen Fall keine "Welle" wie von anderen vorgeschlagen machen willst, kannst du das ad acta legen.