Hamburg wendet tatsächlich die für Beamte geltende Regeln auch auf Tarifangestellte an, auch bei Beurteilungen. Dies wurde schon nehrfach moniert, so richtig will da keiner ran (...).
Es hindert dich jedoch keiner, sich das nächste Mal mit einem Zwischenzeugnis zu bewerben, in dem keine Wertigkeit mitgeteilt wird. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ergibt sich aus dem TVL, und es muss sofort ausgestellt werden.
Wenn du im jetzigen Fall keine "Welle" wie von anderen vorgeschlagen machen willst, kannst du das ad acta legen.