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Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme

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Kido2911:
Meine Stelle wird nachbesetzt und die zukünftige Kollegin kommt mit einer E6 Stelle und Erfahrungsstufe 4 auf meine Stelle mit E11 in Stufe 1. Stufe 4 wurde ihr verwehrt. Ist das rechtens? Es wird doch die Stufe auch mitgenommen oder startet man dann automatisch immer in Stufe 1?

SVAbackagain:
Bei einer Einstellung besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1, eine Höhergruppierung erfolgt in Stufe 2.

Kido2911:
Und was ist die Begründung dafür?

WasDennNun:
Die tariflichen Regelungen §16/§17 sollte man sich da mal anschauen

E15TVL:
Entscheidend ist aber das, was SVA geschrieben hat: Ist es eine Neueinstellung oder eine Höhergruppierung? Die "zukünftige Kollegin" kann ja von einem ganz anderen AG kommen und somit wäre es bestimmt keine Höhergruppierung.

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