Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
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Kido2911:
Meine Stelle wird nachbesetzt und die zukünftige Kollegin kommt mit einer E6 Stelle und Erfahrungsstufe 4 auf meine Stelle mit E11 in Stufe 1. Stufe 4 wurde ihr verwehrt. Ist das rechtens? Es wird doch die Stufe auch mitgenommen oder startet man dann automatisch immer in Stufe 1?
SVAbackagain:
Bei einer Einstellung besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1, eine Höhergruppierung erfolgt in Stufe 2.
Kido2911:
Und was ist die Begründung dafür?
WasDennNun:
Die tariflichen Regelungen §16/§17 sollte man sich da mal anschauen
E15TVL:
Entscheidend ist aber das, was SVA geschrieben hat: Ist es eine Neueinstellung oder eine Höhergruppierung? Die "zukünftige Kollegin" kann ja von einem ganz anderen AG kommen und somit wäre es bestimmt keine Höhergruppierung.
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