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Lehrer/ Höhergruppierung E11/4 zu E13

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Maja123:
@ calmac: wenn ich das wüsste, bewerben wollen und bekommen sind ja auch nochmal zwei verschiedene Schuhe ….

Winni:

--- Zitat von: Maja123 am 26.12.2022 10:51 ---@ Winni wenn man die Jahressonderzahlung und die Angleichungszulage dazurechnet, hat de facto in E13/3 weniger Jahresgehalt als in E11/4. (E11 über 60.000, E13 unter 60.000).

--- End quote ---

Also... Bei E11/4 Stkl. I ohne Kind sagt der Rechner  35559,57
Bie E13/3 StKl I ohne Kind sagt der Rechner 35274,28
Das macht dann bei E13/3 netto im Jahr 285,29

Und welche Angleichungszulage handelt es sich? Wo steht das? Die gibt es z. B. in Ni im Lehrer-Beruf, wenn man Angestellte Lehrkraft ist, jedenfalls nicht.
Welches Bundesland?

Maja123:
Im Bundesland NRW gibt es eine monatliche Angleichungszulage von 115,- Euro.

calmac:
Leider ist es je nach Regierungsbezirk so, dass man auch als angestellter Lehrer auf einer Sek II Planstelle geführt werden muss, um sich auf eine E14 Stelle bewerben zu können.
Auch, wenn dies den Eingruppierungsrichtlinien nicht entspricht. 

Bezüglich Beförderung/Höhergruppierung: Man muss Werbung für sich machen und seine Intentionen der Schulleitung klar machen.
Bei uns werden alle, die wollen und die eine entsprechende Leistung zeigen, befördert / höhergruppiert.

SVAbackagain:
Was für „Eingruppierungsrichtlinien“?

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